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Welche Maßnahmen sind nötig, um Antidiskriminierung wirksam zu bekämpfen?

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Kulturförderung: Antidiskriminierungsklausel auch in Bayern?

Wie kann man Antisemitismus und andere Formen von Diskriminierung bekämpfen? Braucht es eine Klausel wie in Berlin? Bayerns Antisemitismusbeauftragter sympathisiert damit, Kunstminister Markus Blume drängt auf eine bundesweite Lösung.

Über dieses Thema berichtet: kulturWelt am .

Zur Bekämpfung von Antisemitismus und anderen Formen von Diskriminierung knüpft Berlins Kultursenator Joe Chialo (CDU) die Vergabe von Fördergeldern an ein Bekenntnis gegen "jedwede Diskriminierung und Ausgrenzung". Bayerns Antisemitismusbeauftragter Ludwig Spaenle (CSU) begrüßt die neue Regelung des Landes Berlin bei der Kulturförderung als klares Bekenntnis gegen Antisemitismus, wie er auf Anfrage dem BR mitteilte. "Die Antidiskriminierungsklausel des Landes Berlin knüpft künftig Kulturförderung an ein klares Bekenntnis gegen gruppenfeindliche Tendenzen. … Für mich ist das ein gutes Beispiel, wie ein Land im Kampf gegen Antisemitismus vorangeht", so Spaenle. Er erkenne in diesem Vorgehen eine Umsetzung des Grundgesetzes und keine Einschränkung der Kunstfreiheit.

Bundesweite Lösung gefragt

Auch Kunstminister Markus Blume (CSU) betont, dass Antisemitismus und Diskriminierung keinen Platz hätten: "Es gilt: Null Toleranz! Und nach dieser Haltung handeln wir auch. Kunst und Kultur sind untrennbar mit den Werten der Demokratie und Freiheit verbunden. Unter dem Deckmantel der Freiheit darf nicht Unfreiheit und Hass verbreitet werden", so Blumes Mitteilungen an den BR.

Auch bereits jetzt seien Zuwendungen des Freistaats an die strikte Auflage gebunden, dass die freiheitlich demokratische Grundordnung oder einzelne durch die Verfassung geschützte Rechtsgüter nicht ansatzweise Missachtung erfahren dürfen. Wichtig sei es, jetzt den nächsten Schritt zu gehen. Mit der Kunstministerin in NRW, Ina Brandes (CDU), sei er sich einig, "dass wir eine bundesweit abgestimmte Lösung für ein wirkungsvolles Vorgehen brauchen. Bund und Länder sollten hier gemeinsam zu einer Lösung kommen", so Markus Blume.

Die Antidiskriminierungsklausel in Berlin

Spätestens seit dem Terrorüberfall der Hamas am 7. Oktober und dem Bombardement des Gazastreifens durch Israel macht sich auch in Deutschland der Antisemitismus so lautstark Luft, dass allerorten ein entschlosseneres Vorgehen gegen Antisemitismus und jede Form von Diskriminierung gefordert wird. Berlin ist jetzt mit einer Maßnahme gegen Missstände in der subventionierten Kulturszene vorgeprescht: Auf Initiative von Senator Joe Chialo gibt es seit Dezember eine "Antidiskriminierungsklausel" in den Kulturförderungsanträgen der Stadt Berlin.

Antisemitismus – eine Frage der Definition

Die geforderte Distanzierung gegen Antisemitismus, Diskriminierung und Ausgrenzung ist für viele an sich kein Problem. Kritik entzündet sich aber nun daran, wie die Klausel genau formuliert ist, die die Antragstellenden unterschreiben müssten. Der Berliner Senator für Kultur formuliert seine Antidiskriminierungsklausel ausdrücklich auf der Grundlage der "Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) und ihrer Erweiterung durch die Bundesregierung".

Antisemitismus liegt danach vor, wenn "in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen" vorgegangen wird. Dabei kann auch – so hat die Bundesregierung die IHRA-Erklärung erweitert – "der Staat Israel als jüdisches Kollektiv verstanden und Ziel solcher Angriffe sein".

Protest gegen Gesinnungsschnüffelei

Mit ihrem starken Bezug auf Israel bezogenen Antisemitismus ist Joe Chialos Klausel so formuliert, dass sie gegen alle Kritik an Israel – etwa auch am Vorgehen Israels jetzt im Gazakrieg – instrumentalisiert werden kann. Kann, nicht muss: Das liegt im jeweiligen Ermessen – und das macht der Kulturszene in Berlin große Sorgen: Seit Joe Chialo seine Antidiskriminierungsklausel am vergangenen Donnerstag vorgestellt hat, steht der Senator in der Kritik: Juristen und Kulturschaffende fürchten Gesinnungsschnüffelei. Zahlreiche Kulturverbände und der Rat für Kultur haben in einem Appell gegen die Klausel protestiert.

"Wir begrüßen Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus sowie Maßnahmen gegen jede Form von Diskriminierung und Rassismus", heißt es darin. In der gegenwärtigen Form sei die Antidiskriminierungsklausel kontraproduktiv, sie verfehle nach ersten juristischen Einschätzungen die angestrebten Ziele. "Wir, der Rat für die Künste, die Koalition der Freien Szene, der bbk berlin, der LAFT Berlin, inm berlin sowie festiwelt – Netzwerk Berliner Filmfestivals, rufen daher sowohl den Berliner Senat, insbesondere Kultursenator Joe Chialo, als auch die kulturpolitischen Sprecherinnen aller Parteien dazu auf, diese Antidiskriminierungsstrategie im gemeinsamen Dialog zu überarbeiten."

Die aktuelle Klausel kollidiere mit dem Grundgesetz und bringe eine mannigfaltige Rechtsunsicherheit, zweifelhafte Praktikabilität und die Gefahr der Diskriminierung mit sich." Damit werde ein "gefährlicher Präzedenzfall der Gesinnungsprüfung von Einzelpersonen geschaffen, die womöglich eine auf Dauer angelegte Überprüfungspflicht nach sich zieht", so der Rat für die Künste. So gefährde die Klausel demokratischer Grundwerte wie Meinungs- und Kunstfreiheit, womit auch der Kreativstandort Berlin an Bedeutung zu verlieren drohe: "Demokratie, Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit und der Kampf gegen Diskriminierung, Antisemitismus und Hass gegenüber Minderheiten gehören zusammen". Der Appell endet mit der Aufforderung, die Klausel gemeinsam zu überarbeiten.

Zentralrat der Juden: Klausel setzt neue Maßstäbe

Zustimmung zu Chialos Klausel kommt dagegen vom Zentralrat der Juden in Deutschland "Die Klausel der Senatsverwaltung für Kultur Berlin gegen Antidiskriminierung bei Fördergeldern setzt neue Maßstäbe und reagiert damit auch auf die Erfahrungen der letzten Jahre", sagte der Präsident des Zentralrats, Josef Schuster. Gerade antisemitische Darstellungen in der Kunst würden viel zu wenig erkannt, benannt und kritisiert, so Schuster. Berlin werde durch die Antidiskriminierungsklausel seinem Vorbildcharakter als wichtigster deutscher Kunst- und Kulturstandort gerecht.

Mit Informationen von DPA

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