Kanzler Scholz und Israels Ministerpräsident Netanjahu (Archivbild)
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Würde Bundesregierung Netanjahu an Strafgerichtshof ausliefern?

Der Chefankläger beim Internationalen Strafgerichtshof hat Haftbefehle gegen die Hamas-Führung und gegen Israels Ministerpräsidenten beantragt. Die Bundesregierung muss deshalb möglicherweise schon bald heikle Entscheidungen treffen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im BR Fernsehen am .

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag (IStGH), Karim Khan, hatte am Dienstag für Aufsehen gesorgt. Denn er beantragte gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Galant einen Haftbefehl. Das löste vielfach Kritik aus. Denn auch gegen die Hamas-Führer Jahia Sinwar, Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri, Deif genannt, und Ismail Haniyeh formulierte Khan einen Antrag auf Haftbefehl.

Förderer des Strafgerichtshofs: Deutschland in der Zwickmühle

Netanjahu und Galant waren somit auf einer Stufe mit bekannten Terroristen. "Was auch immer dieser Ankläger andeuten mag, es gibt keine Gleichwertigkeit - keine - zwischen Israel und der Hamas", erklärte etwa ein empörter US-Präsident Joe Biden. Die Vereinigten Staaten würden "immer an der Seite Israels gegen Bedrohungen seiner Sicherheit stehen".

Doch wie steht die Bundesregierung zu der Verkündung des Strafgerichtshofs? Deutschland ist anders als die USA, Russland oder Israel Unterzeichnerstaat des IStGH und hat solche internationalen Organisationen und Gerichte immer gefördert. Deshalb gilt es in Regierungskreisen als sehr schwierig, einen möglichen Haftbefehl gegen Netanjahu nicht zu vollstrecken, sollte dieser nach einer Entscheidung des Strafgerichtshofes im Sinne des Chefanklägers nach Deutschland reisen. Andererseits gilt die Verhaftung eines israelischen Regierungschefs wegen der deutschen Verantwortung für den Holocaust als extrem heikel.

Mögliche Verhaftung Netanjahus: Das sagt der Sprecher der Bundesregierung

Fakt ist: Sollte den Anträgen Khans stattgegeben, sollten also internationale Haftbefehle ausgestellt werden, stünde die Bundesregierung vor der Frage, ob sie Netanjahu im Fall eines Besuchs in Deutschland festnehmen lässt oder nicht.

Auf die Frage, ob sich die Bundesregierung grundsätzlich an Entscheidungen des IStGH halten werde, sagte der Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Mittwoch in Berlin: "Wir halten uns an Recht und Gesetz." Deutschland sei "grundsätzlich" Unterstützer des Internationalen Strafgerichtshofes und dabei bleibe es. Auf die Frage nach der Forderung der israelischen Regierung, dass Regierungen der "zivilisierten Welt" jetzt erklären sollten, einen möglichen Haftbefehl auf keinen Fall zu vollstrecken, wich der Regierungssprecher aus.

Merz spricht von "absurder Täter-Opfer-Umkehr"

Ähnlich hatte das Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) zuvor der "Bild"-Zeitung gesagt: "Wir schätzen die Unabhängigkeit von Gerichten. Das gilt für alle internationalen Gerichte. Wir können uns doch nicht aussuchen: Heute gefällt uns mal ein Gericht und morgen nicht." 

Zugleich betonte die Grünen-Politikerin, dass durch die Gleichzeitigkeit der Anklagen "der falsche Eindruck entstanden ist, dass es hier eine Gleichsetzung hat". Dem sei die Bundesregierung "klar entgegengetreten".

Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz reagierte empört auf die Formulierung von Regierungssprecher Hebestreit. "Schon die Beantragung des Haftbefehls zugleich gegen Premier Netanjahu und Hamas-Führer Sinwar ist eine absurde Täter-Opfer-Umkehr", sagte er der "Bild". "Aber das Schweigen der Bundesregierung bis hin zur Andeutung des Regierungssprechers, dass Netanjahu auf deutschem Boden verhaftet werden könnte, wird nun wirklich zum Skandal." Merz stellte die Frage, ob diese Aussage auch die Meinung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) sei.

Mit Informationen von dpa und Reuters

Im Audio: Internationaler Strafgerichtshof in Kritik

Symbolbild: Der internationale Gerichtshof hatte unter anderem Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsidenten Netanjahu beantragt. Das stößt bei den westlichen Verbündeten auf Kritik.
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Symbolbild: Der IStGH hatte Haftbefehl gegen Israels Premierminister Netanjahu beantragt. Das stößt bei den westlichen Verbündeten auf Kritik.

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