Eine Frau kniet vor dem Angeklagten Sucharit Bhakdi (Mitte l) vor Beginn des Prozesses wegen Volksverhetzung im Gerichtssaal.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Christian Charisius

Der Mediziner und Autor Sucharit Bhakdi ist vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden.

Per Mail sharen
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Vorwurf der Volksverhetzung: Mediziner Bhakdi freigesprochen

Er gilt als Ikone der "Querdenker"-Bewegung: Sucharit Bhakdi. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dem pensionierten Professor für Mikrobiologie Volksverhetzung vorgeworfen. Das Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Plön sprach ihn nun frei.

Der Mediziner und Autor Sucharit Bhakdi ist vor dem Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Plön vom Vorwurf der zweifachen Volksverhetzung freigesprochen worden. Das Gericht habe nicht feststellen können, dass sich der 76-Jährige mit Äußerungen im Wahlkampf 2021 sowie einem Interview im Internet strafbar gemacht habe, sagte Richter Malte Grundmann in der Urteilsbegründung am Dienstag. Zwar sei der Vergleich zwischen Impfpolitik und Holocaust nicht hinnehmbar, aber Bhakdis Äußerungen seien nicht geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören.

Der Richter erklärte, bei mehrdeutigen Äußerungen sei die für den Angeklagten günstigere Interpretation zu berücksichtigen. Das Gericht folgte damit der Auffassung der Verteidigung, die Freispruch gefordert hatte. Der Richter wies ausdrücklich darauf hin, dass Bhakdi am Ende seiner Rede zu friedlichem Diskurs mit Politikern aufgerufen und die Idee der demokratischen Willensbildung betont habe. Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft kündigte Rechtsmittel an.

Anklage warf Bhakdi Volksverhetzung vor

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Bhakdi Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. Laut Anklage soll Bhakdi im Zusammenhang mit heftiger Kritik an der Impfpolitik Israels auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zum Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht haben. Er habe durch eine drastische aggressive Wortwahl zur Impfpolitik als zweitem Holocaust bewusst ein Klima der Angst auch unter deutschen Jüdinnen und Juden in Kauf genommen, sagte Oberstaatsanwältin und Antisemitismusbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Silke Füssinger. Sie forderte eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 90 Euro.

Die Verteidigung wies die Anklage zurück und warf der Generalstaatsanwaltschaft vor, das Verfahren politisiert zu haben. Zu dem Verfahren kam es, obwohl die Kieler Staatsanwaltschaft die Anklageerhebung gegen Bhakdi abgelehnt und das Verfahren eingestellt hatte. Daraufhin zog die Generalstaatsanwaltschaft das Verfahren an sich. Nach Ansicht der Verteidigung ermittelte die Generalstaatsanwaltschaft unvollständig und berücksichtigte nichts Entlastendes für den nicht vorbestraften Angeklagten. Die Anklagevorwürfe gegen Bhakdi seien durch nichts begründet.

Mehrfach Corona-Falschinformationen verbreitet

Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich mehr als 300 Anhänger Bhakdis aus ganz Deutschland versammelt und den Mediziner mit Applaus empfangen.

Der pensionierte Professor für Mikrobiologie gilt als Ikone der "Querdenker"-Bewegung. In seinen Bestseller-Büchern zur Pandemie, in Interviews und Reden verbreitete er mehrfach Corona-Falschinformationen. Die Universitäten in Mainz und Kiel, an denen er früher arbeitete, haben sich von Bhakdis Äußerungen distanziert. (Az: OJf 9/21)

Mit Informationen von dpa

Im Video: "Gut zu wissen": Bhakdis Corona-Thesen auf dem Prüfstand:

Philip Häusser und Blutprobe
Bildrechte: BR
Artikel mit Video-InhaltenVideobeitrag

Philip Häusser und Blutprobe

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!