Urteil: Wanka hat gegen Neutralitätsgebot verstoßen
Urteil: Wanka hat gegen Neutralitätsgebot verstoßen
Bildungsministerin Johanna Wanka hatte 2015 auf der Internetseite ihres Ministeriums zum Boykott einer AfD-Demonstration aufgerufen - und damit gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Das befand heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
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