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Bildungsministerin Johanna Wanka

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Urteil: Wanka hat gegen Neutralitätsgebot verstoßen

Bildungsministerin Johanna Wanka hatte 2015 auf der Internetseite ihres Ministeriums zum Boykott einer AfD-Demonstration aufgerufen - und damit gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Das befand heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

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