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Tiere und Pflanzen sind keine Urlaubs-Mitbringsel

Bis zu 5.000 Exemplare vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzarten werden jährlich vom Zoll am Münchner Flughafen beschlagnahmt. Dann drohen Geld- oder Gefängnisstrafen. Aber auch der Schaden für die Natur ist nicht unerheblich. Von Anne Hemmes

Jedes Jahr findet der Zoll im Gepäck von Urlaubern Souvenirs, die aus Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden, die geschützt sind. Diese illegalen Urlaubsmitbringsel können teuer werden: Es drohen Geldstrafen zwischen 150 und 10.000 Euro, teilweise sogar auch Gefängnisstrafen.

Dass tote oder lebende Tiere oder Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind, als Mitbringsel absolut verboten sind, dürfte mittlerweile den meisten Reisenden bekannt sein. Trotzdem ist die Asservatenkammer des Hauptzollamts in München voll mit beschlagnahmten Beispielen.

So findet sich dort etwa ein ausgestopfter Kaiman - eine Alligatorenart - mit einem Schirmchen in der Kralle: Eine Frau wollte ihn auf ihr Nachtkästchen stellen. Und auch eine Indianerskulptur kam nicht durch den Zoll - sie war mit Federn geschützter Papageien geschmückt. Diese wenigen Federn reichten schon aus, um gegen das Gesetz zu verstoßen. Es gilt also, genau hinzusehen und tierische Produkte besser überhaupt nicht zu importieren.

Was ist erlaubt und was nicht

Auf der Homepage der Generalzolldirektion kann sich jeder informieren, welche geschützten Tiere und Pflanzen im jeweiligen Urlaubsland eventuell verkauft werden. Nach Auswahl des Landes erhält man eine Auflistung über die Dinge, die man auf keinen Fall von dort mitbringen darf. Für Argentinien sind das beispielsweise Korallen oder Kakteen, für Kanada Ginseng oder Seidelbastgewächse. Das schließt auch Dinge wie beispielsweise Schmuck aus Korallen ein.

Die Behörde weist auf ihrer Webseite zudem darauf hin, dass auch aufgesammelte Muscheln, Schnecken oder Pflanzen bei der Einreise zum Problem werden können. Kritisch ist auch die Einfuhr von Antiquitäten.

Gefahr für die Umwelt

Auch die kostenlose App "Zoll und Reise" vom Bundesministerium für Finanzen gibt Auskunft über illegale Mitbringsel aus dem Urlaub. Die App liefert außerdem Infos, was und wie viel man an erlaubten Waren abgabefrei mitbringen darf. Generell gilt hier: Wenn etwas teurer war als insgesamt 430 Euro, muss das der Zoll wissen und Waren aus einem Nicht-EU-Staat müssen immer vom Zoll abgefertigt werden. 

Wer verbotene Tiere oder Pflanzen einschleppt, verstößt aber nicht nur gegen das Gesetz, sondern gefährdet möglicherweise auch die Umwelt. Die exotischen Tiere oder Pflanzen können mit den einheimische Arten in Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen treten, sie verdrängen oder Krankheiten mitbringen.