Eine EC-Karte wird in den Bezahl-Terminal an der Kasse eines Supermarktes geschoben.
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Viele Menschen konnten am Donnerstagvormittag in den Geschäften aufgrund einer Störung nicht mit ihrer Girokarte bezahlen.

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Störung bei Kartenzahlungen: Was Verbraucher wissen sollten

Bei Rewe, beim Bäcker oder online: In Bayern und anderen Bundesländern war am Donnerstagvormittag teils die Kartenzahlung gestört. Wie kommt es zu solchen Ausfällen, was sollten Betroffene tun, welche Folgen gibt es für Händler und Banken?

Eine unangenehme Situation: Man steht mit vollem Einkaufswagen an der Kasse, kann aber nicht bezahlen. Genau das passierte vielen Verbrauchern am Donnerstagvormittag. Für etwa zwei Stunden gab es eine Störung bei Zahlungen mit Girokarten, teilt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) mit. Auch nachdem die Störung behoben war, kam es laut DSGV noch zu einzelnen Ausfällen.

Welche Karten und Geschäfte waren von der Störung betroffen?

Auf dem Portal allestörungen.de [externer Link] liefen in der Spitze mehr als 1.000 Meldungen über Probleme bei Sparkassen ein. Einige wenige Meldungen gab es auch bei der Commerzbank und den Volks- und Raiffeisenbanken, die aber offenbar nicht im Zusammenhang mit den Ausfällen bei den Sparkassen standen. "Bei uns laufen alle Systeme", sagte eine Commerzbank-Sprecherin laut dpa. Eine Sprecherin des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbank betonte demnach, sie habe aktuell keine Meldungen über Störungen bei Instituten in der Gruppe. "Die technische Störung betraf die Sparkassen. In Bayern haben wir von keinen weiteren Störungen erfahren", schreibt die Verbraucherzentrale Bayern auf Anfrage von BR24.

Medienberichten und Social-Media-Beiträgen zufolge waren zum Teil Online-Funktionen sowie die Bezahlung in einigen Filialen von etwa Rewe, Edeka, Lidl, Aldi Süd sowie in Tankstellen und Bäckereien betroffen. Im Gegensatz zu Nordrhein-Westfalen, wo es mehr Störungen gegeben haben soll, sei Bayern wohl "mit einem blauen Auge davon gekommen", sagt Bernd Ohlmann, Sprecher des Handelsverbands Bayern.

Was sollten Verbraucher nun tun?

"Wir gehen davon aus, dass es aufgrund der Art der technischen Störung meist gar nicht erst zu einer erfolgreichen Transaktion gekommen ist. Es schadet natürlich nicht, trotzdem seine Umsätze zu kontrollieren", erklärt Sascha Straub, Leiter des Referates "Finanzdienstleistungen, Marktbeobachtung und Statistik" der Verbraucherzentrale Bayern. Bei Doppelbuchungen oder unerklärlichen Rechnungsposten solle man immer zuerst die Bank informieren. Lastschrifteinzüge könne man bis zu acht Wochen wieder zurückrufen.

Auch Ohlmann vom Handelsverband Bayern erklärt, bei dem Vorfall seien die Banken der richtige Ansprechpartner, Betroffene sollen sich dorthin wenden. Allerdings geht auch er davon aus, dass die Zahlungen erst gar nicht zustande kamen.

Warum und wie oft kommt es zu solchen Ausfällen?

Nach DSGV-Angaben war die Ursache für die Störung ein Problem mit einem internen Verschlüsselungsverfahren. Das führte demnach dazu, dass Bezahlkarten an den Geräten einzelner Händler abgewiesen wurden.

Nach Angaben des Handelsverbands Bayern sind Störungen wie diese selten. Vor zwei Jahren war es zu einem größeren Ausfall von Kartenzahlungen gekommen. Tagelang mussten Kunden auf Bargeld zurückgreifen. Damals war die Ursache ein Defekt des in Deutschland meistverkauften Kartenlesegeräts H5000, offenbar ein Auslaufmodell. Die meisten betroffenen Terminals konnten ausgetauscht oder durch ein Software-Update entstört werden, hieß es damals. Bis das bei jedem einzelnen Gerät erfolgt war, dauerte es einige Zeit.

Was bedeutet eine solche Störung für Händler und Banken?

Mit diesem Vorfall sei die aktuelle Störung nicht vergleichbar, sagt der Handelsverband Bayern. Die Störung wurde innerhalb weniger Stunden behoben. Diesmal seien keine Unternehmen auf ihn zugegangen, um Umsatzeinbußen zu beklagen oder ähnliches, berichtet Ohlmann. Damals schaltete sich auch die Finanzaufsicht BaFin ein, um den Problemen auf den Grund zu gehen. Banken sind verpflichtet, dort gewisse Betriebsvorfälle [externer Link] zu melden. Auch als Verbraucher kann man sich dorthin wenden.

Ganz unproblematisch sei aber auch der aktuelle Fall nicht, so der Handelsverband. Denn: Durch solche Vorfälle sinke das Vertrauen der Verbraucher in die bargeldlose Zahlung. Die Nachricht sei Wasser auf den Mühlen der Kritiker von Kartenzahlungen. Solche Vorfälle dürfe es deshalb nicht geben. Es brauche standardmäßige Notfallsysteme, die bei solchen Störungen greifen, fordert Ohlmann.

  • Zum Artikel: "Wie eine angebliche Bargeldabschaffung Ängste schüren soll"
  • Mit Informationen von dpa

    Im Video: Was sich bei Girokarten ändert

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