Dem Bericht zufolge hat das Bundesumweltministerium eine entsprechende Ankündigung aus Brüssel bestätigt. Am 7. Dezember soll die Klage demnach eingeleitet werden. Bei einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) drohen hohe Strafzahlungen. Im Juni 2015 hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil Stickoxid-Grenzwerte an vielen Messstellen der Hauptverkehrsstraßen im Jahresschnitt überschritten worden waren.
Der Verkehrsminister von Baden-Württemberg, Winfried Hermann, begrüßt die angekündigte Klage vor dem EuGH. Es sei höchste Zeit, dass konkrete Maßnahmen zur Luftreinhaltung auf den Weg gebracht werden, sagte der Grünen-Politiker.