Wirtschaftsminister Habeck und Bauministerin Geywitz bei der Vorstellung des neuen Gebäudeenergiegesetzes.
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Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bei der Pressekonferenz zum Gebäudeenergiegesetz

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Neue Regeln beim Heizungstausch: Kabinett billigt Fördergelder

Jetzt ist es fix: Das Bundeskabinett hat das Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Ab 2024 müssen neue Heizungen zu 65 Prozent mit Erneuerbaren betrieben werden. Und es soll Fördergelder und Übergangsfristen geben.

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Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für die Umstellung von Heizungen auf erneuerbare Energien gebilligt. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) haben das als einen "großen Schritt" in Richtung Wärmewende bezeichnet. Es sei "der Einstieg in den Ausstieg der Gas- und Ölheizungen", sagte Bauministerin Geywitz. Kanzler Olaf Scholz lobte auf Twitter: "Der Einstieg in die Zukunft des Heizens ist geschafft." Die FDP allerdings fordert Nachbesserungen.

Ab 2024 müssen alle neuen Heizungen zu 65 Prozent mit Erneuerbaren betrieben werden

Doch was genau sehen die neuen Regeln zur Heizungsmodernisierung jetzt konkret für die Bürgerinnen und Bürger vor? Ab kommenden Jahr müssen alle neu eingebauten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das heißt: Das kann eine Pelletheizung sein, eine Stromheizung, eine Wärmepumpe oder Solarthermie für warmes Wasser. Oder eine – bislang nur als Prototyp existierende – reine Wasserstoffheizung.

Bestehende Anlagen können weiterbetrieben, kaputte Heizungen können repariert werden. Allerdings: Nach 30 Jahren Laufzeit müssen sie ausgetauscht werden - diese Regel ist bereits heute Gesetz. Endgültig abgeschaltet werden müssen alle Heizungen mit fossilen Brennstoffen zum 31.12.2044.

Übergangsfrist bei irreparablen Heizungen: 3 Jahre

Ist eine Heizung irreparabel, kann sie zunächst durch eine Gas- oder Ölheizung ersetzt werden, muss dann aber innerhalb von drei Jahren konform des 65-Prozent-Ziels umgerüstet werden.

Von der Dreijahresfrist gibt es zahlreiche Ausnahmen. Sie wird etwa auf bis zu zehn Jahre verlängert, wenn in dieser Zeit der Anschluss des Gebäudes an ein Fernwärmenetz vorgesehen ist. Bei Mehrfamilienhäusern mit Zentral- oder Gasetagenheizungen haben die Eigentümer ab dem unreparierbaren Ausfall der ersten Gasetagenheizung drei Jahre Zeit, um zu entscheiden, wie für das gesamte Gebäude umgestellt werden soll. Entscheiden sie sich für eine zentrale Lösung, gilt für die Umsetzung eine Frist von zehn Jahren.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD)
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Neue Regeln beim Heizungstausch: Kabinett billigt Fördergelder

Übergangsfristen und Fördermöglichkeiten auch gegen soziale Härten

Um soziale Härten zu vermeiden, soll es weitere Ausnahmen, Übergangsregeln und Fördermöglichkeiten geben: Für über 80-Jährige sowie für Menschen, die Sozialtransfers bekämen, solle die Pflicht entfallen, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll, betonte Wirtschaftsminister Habeck. Sie sollen außerdem verstärkt einen Anspruch auf eine staatliche Förderung haben, falls sie ihre Heizung austauschen wollen.

Neues Fördersystem mit "Klimabonus" geplant: 30 Prozent der Einbaukosten

Die Finanzierung des neuen Förderprogramms sei gesichert. Das bestehende Fördervolumen werde aufgestockt. Das geplante neue Fördersystem sieht vor, dass es grundsätzlich einen Zuschuss von 30 Prozent auf Einbaukosten für eine neue Heizung gibt, die den Anforderungen entspricht. Habeck sagte, es habe in der Koalition keine Verständigung auf eine Einkommensprüfung bei Förderungen gegeben: "Zwischen Normalverdienern und Villenbesitzern wird kein Unterschied gemacht.", so Habeck wörtlich. Allerdings soll es zusätzlich einen "Klimabonus" von 20 Prozent geben, wer bestimmte Sozialleistungen erhält. Und 10 Prozent zusätzlich sollen alle Eigentümer erhalten, die ihre Heizungen austauschen müssen, und dies bereits freiwillig vor Fristende tun.

FDP sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf

Die FDP allerdings ist bisher noch nicht zufrieden. In einer Erklärung schreibt Finanzminister und FDP-Chef Christian Lindner, man stimme dem Kabinettsentwurf zwar "im Bewusstsein" zu, dass die Fraktionen des Bundestages im parlamentarischen Verfahren den Entwurf intensiv beraten hätten. Trotzdem fordert er Nachbesserungen vor allem bei den Übergangsfristen: Gerade beim Ausbau von Wärmenetzen und bei der Zukunftstechnologie Wasserstoff müsse auf angemessene Übergangsfristen geachtet werden. Man brauche eine "praxistaugliche und finanzierbare" Umsetzung des Grundsatzes der Technologieoffenheit.

Union kritisiert Gesetz: Wärmewende mit "Brechstange"

Auch die Union wirft der Bundesregierung "mangelnde Technologieoffenheit" vor. Problematisch sei insbesondere, dass der Gesetzentwurf "nur auf die Wärmepumpe setzt", urteilt Fraktionsvizechef Jens Spahn. Und weiter: Die Menschen dürften finanziell nicht überfordert werden. Spahn sprach von einem Chaos bei der Wärmewende. Man werde "alles dafür tun, dass dieses Gesetz so nicht kommt", machte Spahn deutlich. Der neue Gesetzesentwurf sei eine Wärmewende mit der "Brechstange", so Energieexperte Andreas Jung.

Materialmangel könnte Heizwende ins Wanken bringen

Abgesehen von Technologieoffenheit sind aber auch die anhaltenden Lieferprobleme ein Problem für die Heizwende. Das Handwerk könne den Umbau arbeitstechnisch leisten, allerdings sei auch hier das größte Problem Materialmangel, so Wolfgang Schwarz vom Fachverband Sanitär, Heizungs- und Klimatechnik in BR24. Eine Wärmepumpe allein reiche nicht aus beim Umstellen der Heizung, so der Experte. Bei Altbauten müssten zusätzlich auch die Heizkörper ausgetauscht, Fenster und Türen erneuert und das Dach gedämmt werden, um eine Förderung zu erhalten.

Wolfgang Schwarz vom Fachverband Sanitär, Heizungs- und Klimatechnik
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Auch Wolfgang Schwarz vom Fachverband Sanitär, Heizungs- und Klimatechnik sieht die Regierungspläne eher kritisch.

Mit Informationen von dpa und AFD.

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