Josef Fritzl nach der Urteilsverkündung am 19. März 2009
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Josef Fritzl nach der Urteilsverkündung am 19. März 2009

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"Monster von Amstetten": Josef Fritzl bleibt in Haft

Der als "Monster von Amstetten" bekannt gewordene Josef Fritzl bleibt in Haft, das entschied das Landgericht im österreichischen Krems. Fritzl hatte seit 1984 seine Tochter 24 Jahre lang im Keller gefangen gehalten und sieben Kinder mit ihr gezeugt.

Der im Inzestfall von Amstetten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilte Österreicher Josef Fritzl wird aus dem Maßregelvollzug in ein Gefängnis verlegt. Das zuständige Gericht in Krems an der Donau entschied, den 88-Jährigen unter Auflagen aus einer "Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher" in den sogenannten Normalvollzug zu verlegen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat 14 Tage Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Bis dahin bleibt Fritzl noch im Maßregelvollzug.

Aus präventiven Gründen weiter in Haft

Der Senat aus drei Richtern am Landgericht Krems hatte aus Anlass eines Gutachtens darüber zu entscheiden, ob der als "Monster von Amstetten" bekannt gewordene Fritzl, der inzwischen einen anderen Nachnamen angenommen hat, in den einfacheren Normalvollzug wechseln darf oder ob er sogar unter Auflagen entlassen werden soll.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der heute 88-Jährige aus präventiven Gründen nicht vorzeitig entlassen wird, wie ein Sprecher des Landgerichts sagte. Das Gericht sei aber auch zu dem Ergebnis gekommen, dass Fritzl "nicht mehr gefährlich" sei, betonte seine Anwältin Astrid Wagner nach der Anhörung. Er muss aber seine Psychotherapie fortsetzen und sich regelmäßig psychiatrisch untersuchen lassen.

Anwältin will baldmöglichst Entlassung beantragen

Nach seiner Verlegung in den Normalvollzug will Fritzls Anwältin im kommenden Jahr seine vorzeitige Entlassung beantragen. "Er denkt Tag und Nacht an das, was er getan hat", sagte Wagner. Er habe die Akten in seiner Zelle "und hat sich wirklich ganz intensiv damit auseinandergesetzt", fügte Wagner dazu. "Er ist ein Mensch, der absolut zutiefst voller Reue ist."

Auch eine sofortige Entlassung Fritzls durch die Kremser Richter war von Beobachtern nicht ausgeschlossen worden, zumal ein Sprecher des Gerichts hervorgehoben hatte, das Gutachten sei zu dem Ergebnis gekommen, dass bei Fritzl "schon aus gesundheitlichen Gründen eine Gefährlichkeit nicht mehr vorhanden ist".

Außerdem hatte Fritzl inzwischen die für eine etwaige Entlassung auf Bewährung wichtigen 15 Jahre Haft hinter sich. Seit 2023 gibt es in Österreich eine neue Gesetzeslage, mit der die Einweisung in den Maßnahmenvollzug, in dem die Häftlinge therapiert werden, erschwert wird.

2009 zu lebenslanger Haft verurteilt

Fritzl war im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande. Seitdem saß der gelernte Elektrotechniker in der Haftanstalt Stein bei Krems im Maßnahmenvollzug und musste sich dort therapieren lassen.

Tochter in Keller gefangen gehalten

In der österreichischen Kleinstadt Amstetten hatte Fritzl 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses gesperrt. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Eines davon starb bald. Die Ehefrau, die im ersten Stock des Hauses mit dem Rest der Familie lebte, hatte laut Behörden nichts von alldem mitbekommen.

Der Fall flog 2008 auf, als Fritzl seine Tochter wegen einer lebensgefährlichen Erkrankung in eine Klinik brachte und machte weltweit Schlagzeilen. Fritzl wurde als "Monster von Amstetten" bekannt, die Einwohner in Amstetten, einer niederösterreichischen Kleinstadt, sahen sich dem Vorwurf einer "Unkultur des Wegschauens" ausgesetzt.

Mit Informationen von dpa und AFP

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