Wie das Innenministerium in Düsseldorf mitteilte sollen die hochauflösenden Kameras helfen, entsprechende Fälle zu dokumentieren. In Folge dessen könne es leichter bestraft werden, wenn besonders hartnäckige Autofahrer Rettungsgassen verhinderten. Am Mittwoch stellt der Innenminister von NRW, Herbert Reul, die ersten dieser Kameras vor.
Seit Anfang des Jahres drohen Autofahrern bis zu 280 Euro Strafe, wenn sie Einsatzkräfte behindern und dabei andere Autofahrer gefährden.
Grundsatzurteil des BGH erwartet
Mitte Mai wird zur Verwendung von Dashcams auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs erwartet. Derzeit ist noch umstritten, in welcher Form Privatleute solche Kameras in ihren Autos einsetzen dürfen, beispielsweise zur Dokumentation von Unfällen. Konkret geht es dabei darum, dass das Filmen von kurzen Sequenzen gestattet ist, das dauerhafte Aufzeichnen aber nicht. Genauer definiert sind die Zeitspannen bislang aber nicht.