Lebenslange Haft für tödlichen Messerangriff von Illerkirchberg
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Lebenslange Haft für tödlichen Messerangriff von Illerkirchberg

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Lebenslange Haft für tödlichen Messerangriff von Illerkirchberg

Er hatte zwei Schülerinnen im baden-württembergischen Illerkirchberg im Dezember mit einem Messer attackiert, eines der Mädchen starb. Nun ist das Urteil gegen den 27-Jährigen gefallen. Er muss lebenslang hinter Gitter.

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Das Urteil im Prozess gegen einen 27-Jährigen wegen eines Messerangriffs auf zwei Schülerinnen in Illerkirchberg ist gefallen. Der Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, zudem stellte das Landgericht Ulm am Dienstag die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Die besondere Schwere der Schuld begründete der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter unter anderem damit, dass die Mädchen dem Täter keinen Anlass für seine Tat gegeben hätten. Er sagte zudem, es gebe "Straftaten, die besonders berühren" und sprach den Angehörigen des überlebenden Mädchens seine Hochachtung aus. Sie hätten sich gegen diejenigen gestellt, die versucht hätten, den Prozess für politische Zwecke zu instrumentalisieren.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage mit Urteil zufrieden

Der Anwalt der Nebenklage, Süleyman Pozan, vertritt die Eltern der getöteten 14-Jährigen. Er sagte kurz nach Urteilsverkündung, er sei "zufrieden, sehr zufrieden, weil es das Maximale war, was das Gericht machen konnte." Dem Anwalt kamen im Laufe des Prozesses die Tränen. Er begründete das damit, dass er zwei Kinder im selben Alter habe, die auf dieselbe Schule gingen.

Auch die Staatsanwältin Nadine Schmelzer zeigt sich mit dem Ergebnis zufrieden. "Mehr kann man sich nicht erwünschen", sagte sie. Ob der Täter seine komplette Haft in Deutschland absitzen wird, "müsse sich noch zeigen", sagte Schmelzer zudem.

Der heute 27-jährige Täter war mit zwölf Jahren von Eritrea nach Äthiopien emigriert. 2015 kam er als Asylbewerber nach Deutschland. Er galt als gut integriert, spricht deutsch und hatte eine Arbeitsstelle. Mehrere Monate vor der Tat stellten sich bei ihm aber gesundheitliche Probleme ein, die der Richter als mentale Probleme und Erektionsprobleme beschrieb. Der Angeklagte war laut Richter davon überzeugt, diese Probleme lösen zu können, indem er heiratet. Dazu wollte er nach Äthiopien reisen, um eine Frau kennenzulernen.

14 Jahre altes Mädchen stirbt nach Angriff mit Messer

Weil ihm dazu Reisepapiere fehlten, versuchte er immer wieder, beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg einen Reisepass zu bekommen, zuletzt im Juli 2022. Das Landratsamt war dafür aber gar nicht zuständig. Im November 2022 machte sich dann bei ihm nach Aussage des Vorsitzenden Richters eine Verhaltensänderung bemerkbar: Er ging seiner Arbeit nicht mehr nach und schmiedete Rachepläne gegenüber dem Landratsamt. Wie aus den Vernehmungen bei der Polizei und durch einen Psychologen ersichtlich wurde, hatte der 27-Jährige vor, einen Sachbearbeiter des Landratsamts mit einem Messer anzugreifen.

Am 5. Dezember machte er sich daher mit einem Messer mit 16 Zentimeter langer Klinge auf den Weg zum Landratsamt, traf dabei auf die beiden Mädchen. Er war laut Gericht davon überzeugt, dass die zwei das Messer gesehen hatten und ging davon aus, dass es in Deutschland eine Straftat sei, auf der Straße ein Messer zu tragen. Daraufhin versteckte er das Messer in der Jackentasche, näherte sie den beiden Mädchen und grüßte sie. Wie er dem Gericht bestätigte, griff er sie daraufhin von der Seite oder von hinten an. Die 14-Jährige starb zwei Stunden nach der Tat, das 13-jährige Mädchen überlebte und hat heute keine körperlichen Einschränkungen durch die Tat.

Gericht sieht besondere Schwere der Schuld

Das Urteil erging wegen Mordes und versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung. Zur Begründung der besonderen Schwere der Schuld sagte der Vorsitzende Richter, dass zwei Tatmerkmale erfüllt seien: Heimtücke und Arglosigkeit. Der Täter ist laut einem psychiatrischen Gutachten uneingeschränkt schuldfähig. Seine Freiheitsstrafe wird mindestens 15 Jahre betragen und kann nicht auf Bewährung ausgesetzt werden. Der Richter betonte zudem, dass nicht erkenntlich sei, dass "das Landratsamt etwas falsch gemacht hat".

Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Mann gefordert, Staatsanwaltschaft und Nebenklage zudem noch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. 

Staatsanwältin: Zunächst keine Abschiebung

Ob der Täter von Illerkirchberg im Verlauf seiner Haftstrafe in sein Heimatland abgeschoben wird, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft offen. Das müsse sich noch zeigen im Verlauf der Vollstreckung, zunächst müsse das Urteil erst mal rechtskräftig werden, sagte die Staatsanwältin. "Er verbüßt die Strafe grundsätzlich erst mal hier in Deutschland", sagte sie. "Dann gibt es die Möglichkeit, dass man ihn auch abschiebt, aber dann halt von der weiteren Vollstreckung absieht. Aber wann das der Fall sein wird, nach wie viel Jahren, das wird sich zeigen."

Die Familien der beiden Schülerinnen hatten sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit Informationen von dpa

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Bildrechte: picture alliance/dpa | Felix Kästle
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