Der Augen-OP Chef mit einer OP-Schwester bei einer Operation. (Symbolbild)
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Krankenhaus

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Krankenhausreform verfassungswidrig? Länder legen Gutachten vor

Es geht um Gesundheitsminister Karl Lauterbach, um sein Vorgehen bei der geplanten Krankenhausreform: Einige Länder haben weiter Einwände. Vier haben nun ein Gutachten vorgelegt. Doch der Minister will sich nicht abbringen lassen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Die angedachte Krankenhausreform sorgt weiterhin für Ärger. Ein neues Gutachten im Auftrag von Bayern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ergab unter anderem, eine Gesetzesverabschiedung ohne Zustimmung des Bundesrates berge "das Risiko einer formellen Verfassungswidrigkeit". Laut Gutachten, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, greift das Gesetz zu sehr in die Kompetenz der Länder ein.

Die bayerische Ressortchefin Judith Gerlach (CSU) kritisierte am Mittwoch eine Gefährdung der Versorgungssicherheit. Wenn Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sein Vorhaben nicht korrigieren sollte, werde Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen klagen. "Viel zu viele Krankenhäuser müssen infolge seines Reformvorschlags ihr Leistungsangebot ganz erheblich verringern. Das ist unverantwortlich", so Gerlach.

Krankenhausreform: Seit Monaten wird gerungen

Die Ministerinnen und Minister der vier Ländern betonen, dass es ihnen nicht darum geht, das Gesetz grundsätzlich zu blockieren, sondern dass es am Ende verfassungsgemäß ist. Allen sei aber klar, dass es eine Krankenreform geben müsse. Schleswig-Holsteins Ministerin Kerstin von der Decken (CDU), sagte etwa, das Gutachten solle keine Blockadepolitik manifestieren. Sie forderte den Bund auf, Änderungsvorschläge der Länder ernst zu nehmen. Insgesamt geht es um 1.900 Krankenhäuser in Deutschland.

Seit Monaten ringen Bund und Länder darum, wie genau die Reform aussehen soll. Lange hatten sie gemeinsam an einem Gesetz gearbeitet. Die Verhandlungen sind allerdings ins Stocken geraten, auch weil die Länder nicht zu viele Vorgaben vom Bund wollen.

Was plant Lauterbach?

Anders als ursprünglich geplant will Bundesgesundheitsminister Lauterbach das Gesetz nun so formulieren, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss. Den Ländern bliebe die Möglichkeit, gegen das Gesetz zu klagen. Dann müsste ein Gericht entscheiden, ob das Gesetz verfassungskonform ist.

Die Reformpläne zielen darauf, die Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Kliniken von dem finanziellen Druck zu lösen, immer mehr Patienten zu behandeln. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Angeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen mit einheitlichen Qualitätsvorgaben sein.

"Es gibt keine andere Reform"

Indes hat Minister Lauterbach klargestellt, dass er trotz anhaltender Differenzen mit den Ländern auf zügige nächste Schritte zur geplanten Krankenhausreform setzt. In einigen geforderten Punkten wie einer stärkeren Entbürokratisierung könne man mitgehen, sagte der SPD-Politiker nach Bund-Länder-Beratungen am Mittwoch in Berlin. Dagegen seien generell vorgesehene Qualitätsvorgaben für den Bund nicht verhandelbar. Die Notwendigkeit der Reform sei bei dem Treffen nicht infrage gestellt worden. Alle wüssten, dass es eine "historische Gelegenheit" sei, das Krankenhaussystem so neu aufzubauen, wie es benötigt werde. Lauterbach betonte: "Es gibt keine andere Reform." Man sei zum Erfolg verdammt. 

Zu einem nun vorgelegten Gesetzentwurf können Länder und Verbände bis zum 30. April Stellung nehmen, wie der Minister erläuterte. Am 8. Mai soll sich das Kabinett damit befassen, die erste Lesung im Bundestag wird noch vor dem Sommer angestrebt. Lauterbach sagte, er glaube nicht, dass die Reform noch scheitere.

Video: Weiter Streit um Krankenhausreform

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Mit Informationen von dpa

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