Gendergerechte Arzneimittelwerbung: Lauterbach begrüßt Vorstoß
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Karl Lauterbach

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Gendergerechte Arzneimittelwerbung: Lauterbach begrüßt Vorstoß

Der Hinweistext zu Risiken und Nebenwirkungen von Medikamenten ist rein männlich formuliert. Fachverbände fordern, dies zu ändern. Gesundheitsminister Lauterbach unterstützt die Initiative. Es gibt verschiedene Vorschläge, um den Satz anzupassen.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

"Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen sie die Packungsbeilage oder fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke nach" – so könnte künftig der Hinweis am Ende von Arzneimittelwerbung lauten. Medizinische und pharmazeutische Fachverbände fordern eine geschlechtsneutralen Formulierung für den gesetzlichen Pflichttext. Die bislang rein männliche Formulierung "passt nicht mehr in die Zeit", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND). Er wies darauf hin, dass es mittlerweile etwa ebenso viele Ärztinnen wie Ärzte gebe.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) befürwortet die Initiative der Bundesärztekammer. Er wäre "sehr dafür, wenn Ärztinnen ausdrücklich genannt würden", sagte Lauterbach der "Bild"-Zeitung. Dies entspreche "der Realität der Versorgung".

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Binnen-I oder neutrale Formulierung?

90 Prozent der Beschäftigten öffentlicher Apotheken seien Frauen, sagte die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening. "Ein rein männlicher Sprachgebrauch kann da keineswegs als eine faire Sprachpraxis bewertet werden", kritisierte sie. Overwiening sprach sich dafür aus, mehrere Formulierungen zuzulassen. Neben dem bisherigen im Heilmittelwerbegesetz vorgeschriebene Text sollten auch "Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihre Apothekerin", "Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin" sowie "Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Apotheker" möglich sein. Werbetreibende könnten dann flexibel zwischen diesen Optionen entscheiden.

Eine Änderung der geltenden Vorschrift verlangte auch die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, Christiane Groß. Sie schlug als Alternative vor: "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke nach." Dies sei leicht verständlich und verweise Patientinnen und Patienten an die richtigen Stellen.

2021 war erster Vorstoß gescheitert

Zur gendergerechten Sprache in der Arzneimittelwerbung hatte es bereits im vergangenen Jahr einen Vorstoß aus der Pharmabranche gegeben. Das Unternehmen Angelini Pharma startete damals eine Petition dazu und änderte den Text eigenmächtig auf "Arzt/Ärztin oder Apotheker/in". Im Gespräch war auch die Formulierung "Fragen Sie ihre Ärzt:in oder Apotheker:in". Beides konnte sich allerdings bisher nicht durchsetzen.

Ebenfalls kontrovers diskutiert wurden die Selbstbezeichnungen beteiligter Verbände, etwa des Deutschen Ärztetags, der Bundesärztekammer oder des Apothekerverbands. In diesen Fällen blieb es jedoch bei den rein männlichen Bezeichnungen.

Mit Informationen von dpa und AFP.

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