Ein Mitarbeiter des TÜV kontrolliert die Lautstärke eines Motorrad-Auspuffs.
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#Faktenfuchs: Wie kann man Motorradlärm reduzieren?

#Faktenfuchs: Wie kann man Motorradlärm reduzieren?

Motorradlärm kann nerven - und krank machen. Der Bundesrat fordert, die Höchstwerte für Motorrad-Geräuschemissionen zu senken. Der #Faktenfuchs klärt, was man technisch regeln kann - und welchen Anteil die Fahrweise am Lärm hat.

Über dieses Thema berichtet: Abendschau - Der Süden am .

Am 4. Juli haben mehr als 10.000 Motorradfahrer in München und in Schweinfurt gegen drohende Fahrverbote demonstriert. Anlass ist ein Beschluss des Bundesrates. Darin schlägt die Länderkammer der Bundesregierung verschiedene Maßnahmen vor, um Motorradlärm zu reduzieren. Einer von zehn Punkten des Beschlusses sieht vor, "für besondere Konfliktfälle Geschwindigkeitsbeschränkungen und zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen" zu ermöglichen. Bayern stimmte im Bundesrat dagegen, auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erteilte dieser Forderung eine Absage. Die CSU startete darüber hinaus am 7. Juli die Online-Kampagne "Biker-Fahrverbot-Nein-Danke".

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Österreich hat bereits Fahrverbote für laute Motorräder

Was bei uns diskutiert wird, ist in Teilen Tirols schon Realität: In den Bezirken Reutte und Imst gilt seit 10. Juni und noch bis zum 31. Oktober ein Fahrverbot für besonders laute Motorräder.

Auch auf BR24 wurde das Thema Motorradlärm heftig diskutiert. Viele Nutzer forderten, bei der Geräuschbelastung Motorräder und Autos gleich zu behandeln. Ein Nutzer der BR24-Facebook-Seite fragte sogar: "Warum dürfen Motorräder per se 10x so laut sein wie ein Auto?" Andere sprachen sich dafür aus, das Tempolimit strenger zu überwachen und Bußgelder zu verhängen, "die auch wehtun".

Der Faktenfuchs prüft, was man technisch regeln kann, was nicht - und welchen Anteil die Fahrweise an der Geräuschentwicklung hat. Außerdem zeigen wir eine Lösungsmöglichkeit auf, die auf die Vernunft der Motorradfahrer setzt.

Motorradfahrer sind gerne am Wochenende unterwegs

Der Motorradverkehr machte 2018 in Bayern zwar nur 1,3 Prozent des Straßenverkehrs aus, viele Motorradfahrer starten aber gern an Feiertagen oder am Wochenende zu einer Ausfahrt. Es gibt besonders beliebte Biker-Strecken, in Bayern zum Beispiel die Alpenstraße in Bayrischzell hinauf Richtung Sudelfeld. Oder die Staatsstraße 2139 zwischen Neukirchen und St. Englmar im Landkreis Straubing-Bogen.

Was für die Motorradfahrer ein Freizeitvergnügen darstellt, ist für die Anwohner eine Belastung - vor allem dann, wenn Motorradfahrer zu schnell oder mit extra laut getunten Motorrädern unterwegs sind. Auch der Bundesrat stellt fest:

"Im Rahmen der Freizeitgestaltung sind Motorräder oft an Ruhetagen (Wochenende, Feiertage) unterwegs, wo sie durch absichtlich erzeugten Lärm auch als Einzelfahrzeuge extrem belästigen können." Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm

Lärm oder Sound?

Motorradfahrer wiederum verstehen Worte wie "Krach" oder "Lärm" als Diffamierung. "Für die einen ist es Lärm und Krach, für die anderen Sound oder Performance", schreibt der Bundesverband der Motorradfahrer auf seiner Website.

Lärm kann krank machen

Allerdings: 75 Prozent der deutschen Bevölkerung fühlen sich vom Straßenverkehrslärm gestört oder belästigt, ermittelte das Umweltbundesamt (UBA) 2018 in einer Umfrage. Erwiesen ist, dass Lärm krank machen kann. Zum einen kann das Gehör durch kurzzeitige hohe Schallspitzen oder Dauerschall geschädigt werden. Zum anderen löst Lärm körperliche Stressreaktionen aus, die etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Bluthochdruck führen können.

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Kurvige und bergige Strecken sind bei Motorradfahrern besonders beliebt.

💡 Wie wird Lautstärke gemessen - und empfunden?

In der Akustik ist es üblich, den Schalldruckpegel in Dezibel (dB) anzugeben. Die Dezibelskala ist logarithmisch aufgebaut. Das hat den großen Vorteil, dass der große Wahrnehmungsbereich des Gehörs von 0 dB (Hörschwelle) bis 130 dB (Schmerzgrenze) beschrieben werden kann. Es bedeutet aber auch, dass für Dezibelwerte nicht die einfachen Rechenregeln gelten, sondern auch mit Logarithmen gerechnet wird. Addiert man die Schallpegel, so ergibt 50 dB plus 50 dB nicht 100 dB, sondern 53 dB. Das heißt, eine Erhöhung oder Verminderung des Schallpegels um drei dB entspricht einer Verdopplung oder Halbierung der Schallintensität.

In der Regel wird die Angabe in dB um Angaben zur Frequenzbewertung ergänzt. Die frequenzabhängige Empfindlichkeit des Gehörs wird international fast ausschließlich über die Bewertungskurve "A" abgebildet, der entsprechende Pegelwert wird in dB(A) angegeben.

Quelle: Umweltbundesamt

Die Rechtsprechung sieht die Schwelle zur lärmbedingten Gesundheitsgefährdung durch Straßenverkehr seit Jahrzehnten bei 70 db(A) tagsüber und bei 60 db(A) nachts. Nach Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung sind diese Werte überholt.

Schon bei einer durchschnittlichen Lärmbelastung von 59 db(A) kommt es zu einem relevanten Anstieg des Risikos für so genannte ischämische Herzerkrankungen (eine Verengung der Herzkranzgefäße, die zu Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkt oder plötzlichem Herztod führen kann). Das hat die Weltgesundheitsorganisation WHO bei der Auswertung von 17 Studien zur Wirkung von Straßenverkehrslärm festgestellt. Deswegen empfiehlt die WHO einen Wert von 53 db(A) tags und von 45 db(A) nachts, also jeweils etwa 15 Dezibel weniger als momentan in Deutschland üblich.

Zum Vergleich: Ein normales Gespräch hat ungefähr 60 db(A), ein Rasenmäher zwischen 70 und 80, eine Kreissäge 100 und ein startendes Flugzeug 120 bis 140. Hier ist dann schon die Schmerzgrenze, die bei 130 dB(A) liegt, erreicht oder überschritten.

Lärmempfinden ist subjektiv

Wenn ein Motorrad mit einem Geräuschpegel von 95 dB(A) an einem Haus vorbeifährt, dauert das zwar nur wenige Sekunden und erhöht den Dauerschallpegel, der über mehrere Stunden gemessen wird, nur geringfügig. Allerdings empfinden viele Menschen "Einzelereignisse wie ein vorbeifahrendes Motorrad oder ein startendes Flugzeug" als besonders störend, sagt Jan Gebhardt, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachgebiet Lärmminderung im Verkehr beim Umweltbundesamt zu BR24. Gebhardt weist aber auch darauf hin, dass das Lärmempfinden von Menschen "komplett subjektiv" sei. Jeder habe ein "anderes Stressbewältigungspotenzial".

Wie laut dürfen Motorräder sein?

Wie laut ein neu zugelassenes Motorrad sein darf, ist in einer EU-Verordnung festgelegt, die wiederum die Empfehlungen der UN-Wirtschaftskommission für Europa umsetzt. Die genauen Lärmgrenzwerte hängen vom so genannten Leistungs-Masse-Verhältnis ab, anders gesagt: Je mehr PS ein Motorrad hat, desto lauter darf es sein. Es werden drei Motorradklassen unterschieden, die 73, 74 und 77 dB(A) laut sein dürfen.

Bei Autos gilt das gleiche Prinzip, hier gelten aktuell Werte zwischen 72 und 75 dB(A), die aber bis 2026 auf 68 - 72 dB(A) sinken sollen. Motorräder dürfen also nur geringfügig lauter sein als Autos. Dass das so ist, führt Vincenzo Lucà, Pressesprecher für Mobilität beim TüV Süd, darauf zurück, dass sich "der Motor beim Motorrad im Freien befindet und im Regelfall nicht gekapselt ist". Daher seien Motorradmotoren von der Grundkonzeption gegenüber Fahrzeugen, deren Motoren sich in einem Motorraum befinden, immer ungünstiger.

Geräuschentwicklung wird nur in Testsituation gemessen

Die Lärmgrenzwerte werden im Rahmen der genannten Typprüfung durch den Technischen Dienst ermittelt und durch die Genehmigungsbehörde (in Deutschland das Kraftfahrtbundesamt) genehmigt: Jedes neue Modell, egal ob Motorrad oder Auto, muss diese Prüfung bestehen. In der Testsituation sind zum Beispiel Strecke, Fahrbahnbelag sowie die Anordnung der Mikrofone, die die Lautstärke messen, genau geregelt.

Gemessen wird die Lautstärke bei Geschwindigkeiten von 40 km/h und 50 km/h, mit beschleunigten Vorbeifahrten (Voll- und Teillast) sowie in Vorbeifahrten bei konstanter Geschwindigkeiten. Andere Fahrzeuge sind nicht beteiligt. Es handelt sich also um eine künstliche Situation, die mit dem normalen Straßenverkehr nur sehr entfernt zu tun hat. Die tatsächliche Geräuschentwicklung eines Kraftfahrzeuges kann je nach Fahrweise deutlich höher liegen.

Manipulierte Auspuffanlagen sind laut - und verboten

Wie laut ein Motorrad ist, hängt wesentlich von der Drehzahl ab: "Motorräder werden gerne aus Kurven heraus beschleunigt, da entsteht der Lärm", sagt Lucà. Beim "normalen" Auto würden ab Tempo 100 bis 110 der Fahrtwind und die Rollgeräusche die Motorgeräusche überdecken, beim Motorrad sei das nicht so, hier würden Motor- und Auspuffgeräusche dominieren.

Besonders laut können Motorräder mit manipulierten Auspuffanlagen werden. Außerdem sind nach wie vor Schalteinrichtungen in den Auspuffanlagen erlaubt, die die Lautstärke ab bestimmten Geschwindigkeiten erhöhten. Michael Lenzen, Vorsitzender des Bundesverbandes der Motorradfahrer fordert ein Verbot solcher Auspuffklappensteuerungen: "Das halten wir technisch für überflüssig und können wir aus Lärm-Gründen schon gar nicht akzeptieren", sagte er dem SWR.

Bundesrat fordert Höchstgrenze für alle Fahrzustände

In seinem Beschluss "zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm" schlägt der Bundesrat deswegen vor, die Geräuschemissionen für neu zugelassene Motorräder auf 80 db(A) zu begrenzen - und zwar in allen Fahrzuständen. Das würde heißen, dass ein Motorrad auch beim Beschleunigen oder bei sehr hoher Geschwindigkeit nicht lauter als 80 db(A) sein darf.

Messungen des UBA haben ergeben, dass bei "provokanten Fahrweisen" wie Ampelstart, hohen Vorbeifahrtgeschwindigkeiten, Herunterschalten in einen niedrigeren Gang bei hohen Drehzahlen oder offener Abgasklappe Schalldruckpegel von bis zu 100 db(A) entstehen können. "Daher halten wir diesen Bundesrats-Beschluss für richtig, weil er für das Thema Motorradlärm sensibilisiert und ein Schritt in die richtige Richtung ist", sagt Gebhardt zu BR24.

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Lärmschutzdisplays messen die Lautstärke von Fahrzeugen und fordern die Fahrer gegebenenfalls auf, leiser zu fahren.

TüV: Missbrauch lässt sich nicht durch Vorschriften regeln

Vincenzo Lucà von TüV Süd ist der Meinung, "dass Ausrüstungs- und Leistungsvorschriften Missbrauch bzw. provokantes Fahrverhalten nicht regeln können". Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Grundregel in § 1 (2) der Straßenverkehrsordnung (StVO): "Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." In § 30 (Umweltschutz) heißt es zudem: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten." Verstöße gegen diese Vorschriften könnten von den Ordnungskräften entsprechend geahndet werden.

Gute Erfahrungen mit Lärmdisplays

Neben Strafen kann vielleicht auch ein Appell an die Vernunft helfen. So machte die Polizei in Sankt Englmar im Landkreis Straubing-Bogen gute Erfahrungen mit so genannten Lärmdisplays: Diese Geräte messen Geschwindigkeit und Lautstärke eines vorbeifahrenden Motorrads. Liegt die Lautstärke über einem individuell festlegbaren Schwellenwert, zeigt ein etwa 100 Meter weiter aufgestelltes Display dem Motorradfahrer an, dass er leiser fahren soll.

In einem Modellversuch aus dem Jahr 2017 sank der durchschnittliche Schalldruckpegel dadurch nach Angaben des Bayerischen Polizeiverwaltungsamts von knapp 81 auf 76,2 db(A). "Das ist spürbar", sagt Bürgermeister Anton Piermeier (CSU). Was wenig klingt, macht in der Praxis viel aus: Wenn der Schallpegel um drei dB sinkt, halbiert sich auch die Schallintensität.

Elektromotorräder als leisere Alternative

Eine leisere Alternative zum Motorrad mit Benzinmotor sind Elektromotorräder, für die sich auch der Bundesrat ausspricht. TüV-Sprecher Lucà lobt die Fahreigenschaften von Elektromotorrädern, vor allem die Beschleunigung sei "irrsinnig gut." Allerdings fehle der Faktor Sound, der für viele Motorradfahrer eine große Rolle spiele. Hier müsse ein Umdenkprozess stattfinden.

Fazit

Wie laut Motorräder sein dürfen, ist in EU-weiten Lärmgrenzwerten festgehalten. Je mehr Leistung ein Motorrad hat, desto lauter darf es sein. Motorräder dürfen etwas lauter sein als Autos. Die Lärmgrenzwerte werden aber nur bei der Typzulassung gemessen, in einer ganz speziellen Testumgebung, die nur wenig mit dem Alltag im Straßenverkehr zu tun hat.

Deswegen wünscht sich der Bundesrat eine Höchstgrenze von 80 db(A), egal in welchem Betriebszustand, also auch bei Volllast. Wie laut ein Motorrad ist, hängt ganz maßgeblich vom Fahrverhalten ab. Einig sind sich Experten, dass man dieses Fahrverhalten nicht durch Verordnungen greifen kann. Manche Gemeinden haben gute Erfahrungen mit Lärmtafeln gemacht, die Motorradfahrer gegebenenfalls auffordern, langsamer zu fahren. Elektromotorräder stellen eine leisere Alternative dar.

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