Symbolbild: Bienenvölker, insbesondere die Brut, sollten häufig auf Anomalien überprüft werden.
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Symbolbild: Bienenvölker, insbesondere die Brut, sollten häufig auf Anomalien überprüft werden.

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Erstmals Impfstoff für Bienen in den USA zugelassen

Auch Bienen sind der Gefahr von Krankheiten ausgesetzt. Nicht immer ist eine Bekämpfung möglich. Gegen die Amerikanische Faulbrut haben Forschende eine Impfung für die wichtigen Insekten entwickelt. In der USA wurde der Impfstoff nun zugelassen.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Erstmals ist in den USA ein Impfstoff für Bienen zugelassen worden. Das Präparat solle Honigbienen gegen die weltweit auftretende bakterielle Krankheit Amerikanische Faulbrut (AFB) schützen, die die Brut der Bienen befallen und töten kann, teilte der Hersteller Dalan Animal Health mit. Dem Hersteller zufolge handelt es sich um den weltweit ersten zugelassenen Impfstoff für Bienen. Verabreicht wird er mit dem Futtersaft für die Tiere.

US-Landwirtschaftsministerium bestätigt Zulassung

Das US-Landwirtschaftsministerium bestätigte die Zulassung. Es handele sich dabei auch um die erste für ein Insekt in den USA. "Wir hoffen, dass die Verfügbarkeit dieses Produkts bei der Vorbeugung und/oder der Behandlung der Krankheit Amerikanische Faulbrut bei Honigbienen hilft, angesichts von deren zentraler Rolle bei der amerikanischen Landwirtschaft in Hinblick auf Bestäubung", hieß es von dem Ministerium.

  • Zum Artikel: Zum Weltbienentag - die Imker und der Kampf gegen die Faulbrut

Bakterium befällt Bienenlarven

Verursacht wird die Faulbrut durch ein sehr widerstandsfähiges Bakterium, das ausschließlich Bienenlarven befällt und tötet. Weil sich die Krankheit nicht mit Antibiotika bekämpfen lässt, können oftmals die befallenen Bienenstöcke und Bienenvölker nur vernichtet werden. Die Seuche ist für Menschen ungefährlich. Auch in Deutschland tritt die Krankheit immer wieder auf. Die Faulbrut, die sich inzwischen auf allen Kontinenten verbreitet hat, ist anzeigepflichtig. Sobald der Verdacht besteht muss der Amtstierarzt informiert werden. Um Ausbruchsorte wird ein Sperrbezirk eingerichtet.

Mit Informationen von dpa

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