Das Wohngeld soll ab Januar um durchschnittlich 190 Euro pro Monat steigen. Der Kreis der Berechtigten wird von 600.000 auf 2 Millionen Haushalte ausgeweitet.
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Das Wohngeld soll ab Januar um durchschnittlich 190 Euro pro Monat steigen. Zudem werden mehr Haushalte Anspruch auf den Zuschuss haben.

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Entlastungspaket: Was sich beim Wohngeld ab 2023 ändern soll

Mit der Reform des Wohngeldes will der Bund in der Energiekrise einkommensschwache Menschen vor finanzieller Überforderung schützen. Nun liegt der Gesetzentwurf von Bauministerin Geywitz vor: Sie plant deutlich mehr Geld für deutlich mehr Haushalte.

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Um einkommensschwache Haushalte angesichts der hohen Energiepreise zu entlasten, hat die Bundesregierung im Zuge des dritten Entlastungspakets eine Wohngeldreform angekündigt. Nun wurden erste Details aus dem Gesetzentwurf von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) bekannt: Der Zuschuss soll demnach fast verdoppelt werden. Außerdem könnten weit mehr Haushalte als bisher durch das Wohngeld unterstützt werden.

Im Schnitt 190 Euro mehr pro Monat

Dem Entwurf zufolge soll das Wohngeld ab Januar um durchschnittlich 190 Euro pro Monat steigen. Berechtigte Haushalte bekommen dann monatlich im Schnitt rund 370 Euro. Nach den jüngsten Daten des statistischen Bundesamts erhalten Wohngeld-Haushalte derzeit im Durchschnitt 177 Euro.

  • Zum Artikel: Wohngeld - Wer bekommt es und wieviel?

Künftig rund zwei Millionen berechtigte Haushalte

Anspruch auf den staatlichen Zuschuss sollen statt bisher rund 600.000 künftig rund zwei Millionen Haushalte haben, deren Einkünfte in etwa auf der Höhe eines Mindestlohn-Einkommens liegen. Die Wohnkostenbelastung belaufe sich bei Menschen, deren Einkommen gerade an der Grenze zur Wohngeldberechtigung liegt, in der Spitze über 50 Prozent des verfügbaren Einkommens, heißt es in dem Gesetzentwurf. Angestrebt sei nun, diesen Wert auf 40 Prozent zu reduzieren.

Neuer Heizkostenzuschlag

Als neues Element wird ein dauerhafter Zuschlag auf das Wohngeld durch eine Heizkostenkomponente eingeführt. Im Durchschnitt führt das dem Gesetzentwurf zufolge zu einer Erhöhung des Wohngeldes um 1,20 Euro pro Quadratmeter. Bisher werden Heizkosten nicht berücksichtigt. Für die Berechnung des Zuschlags wurde eine Verdopplung der Heizkosten seit 2020 angenommen.

Weil die Energiekosten weiter steigen, unterstützt der Bund Wohngeld-Empfängerinnen und -Empfänger im beginnenden Winter dieses Jahres zudem mit einem zweiten Heizkostenzuschuss. Mit 415 Euro für einen Alleinstehenden fällt er höher aus als der erste Zuschuss von 270 Euro, der bereits ausgezahlt wurde. Ein Zwei-Personen-Haushalt bekommt 540 Euro, für jede weitere Person gibt es 100 Euro. Darauf hatte sich die Ampel-Koalition im Rahmen des dritten Entlastungspakets verständigt. Auch ein Teil der Studierenden und Auszubildenden sollen, wie schon beim ersten Mal, den Heizkostenzuschuss erhalten.

Klimakomponente und einfachere Verfahren

Außerdem gibt es als Klimakomponente des Wohngeldes einen pauschalen Zuschlag für höhere Mieten in energetisch sanierten Gebäuden. Die Antragsverfahren sollen generell vereinfacht und die Auszahlung beschleunigt werden. So kann dem Gesetzentwurf zufolge das Wohngeld zum Beispiel vorläufig ausgezahlt werden, wenn es gute Aussichten auf Gewährung hat, die Bearbeitung aber Zeit beansprucht.

Reform soll zum Jahreswechsel in Kraft treten

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte angekündigt, sie wollen den Gesetzentwurf nach Möglichkeit noch im September zur Beratung ins Kabinett bringen. Die Wohngeldreform soll zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten. Außerdem soll an der Bekanntheit des Zuschusses gearbeitet werden. Viele Menschen wüssten gar nicht, dass sie auf diese Leistung einen Rechtsanspruch haben könnten.

Streit um die Finanzierung

Bei der Finanzierung der Wohngeldreform sehen die Länder den Bund in der Verantwortung. Die geplanten Erhöhungen beim Wohngeld und die Ausweitung des Empfängerkreises führten zu Mehrkosten von vier Milliarden Euro, machten die Bauminister der Länder am Freitag bei einer Konferenz in Stuttgart klar. Derzeit teilten sich Bund und Länder die Kosten für das Wohngeld. Künftig sei aber anzustreben, dass der Bund die kompletten Kosten übernehme, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der Ressortchefs.

  • Zum Artikel: Bund-Länder-Streit über Entlastungspaket: Wer zahlt die Zeche?

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