Symbolfoto: steigende Heizkosten
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FAQ: Wer bekommt den Heizkostenzuschuss?

Die Preise für Gas und Öl schnellen in die Höhe. Um einkommensschwache Haushalte zu entlasten, vergibt die Bundesregierung einen Heizkostenzuschuss. Wie hoch ist er und wer bekommt ihn? Alle Fragen und Antworten.

Um Menschen mit wenig Einkommen bei den Kosten fürs Heizen zu entlasten, hatte der Bundestag im Frühjahr einen Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht. Da sich die Lage seitdem weiter zuspitzt, plant die Regierungskoalition einen weiteren Zuschuss zu den Heizkosten. Der ist Teil des dritten Entlastungspakets. Wir erklären, wer vom Zuschuss profitiert und was jetzt zu tun ist.

Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss?

Ein Ein-Personen-Haushalt erhält einmalig 270 Euro. Leben zwei Personen gemeinsam in einer Wohnung, bekommen sie 350 Euro. Für jede weitere Person gibt es 70 Euro dazu. Ursprünglich hatte die Ampelkoalition 135 Euro vorgesehen, doch Mitte März hat sie den Betrag wegen der nochmal stark gestiegenen Energiepreise verdoppelt. Abzubildende und Studierende erhalten pauschal 230 Euro. Der Betrag wird einmalig ausgezahlt.

Wer bekommt den Heizkostenzuschuss?

Den Zuschuss zu den Heizkosten bekommen zum einen Menschen, die Wohngeld beziehen. Das heißt, er ist für Menschen, die ein geringes Einkommen haben und deshalb einen Zuschuss zur Miete oder zu einer Eigentumswohnung, die selbst genutzt wird, bekommen. Voraussetzung ist, dass die Personen mindestens einen Monat lang in der Heizperiode von Oktober 2021 bis März 2022 Wohngeld bezogen haben.

Rentnerinnen und Rentner bekommen dann einen Zuschuss, wenn sie Wohngeld beziehen. Hartz-IV-Empfänger erhalten den Heizkostenzuschuss nicht, weil sie kein Wohngeld beziehen. Ihnen wird aber ohnehin die Warmmiete erstattet.

  • Zum Artikel: Heizkostenzuschuss klammert viele Bedürftige in Bayern aus

Was gilt für Studierende und Auszubildende?

Studentinnen und Studenten aber auch Schüler, die Bafög erhalten, bekommen den Heizkostenzuschuss. Wichtig ist, dass sie nicht mehr bei den Eltern wohnen. Außerdem profitieren Fachkräfte, die das Aufstiegs-Bafög – auch Meister-Bafög genannt – erhalten, vom Zuschuss. Auch Azubis, die eine Ausbildungshilfe oder ein Ausbildungsgeld bekommen, erhalten das Geld. Insgesamt sollen laut Bauministerium rund 2,1 Millionen Menschen von der Entlastung profitieren.

Wie kann ich ihn beantragen?

Ein Antrag ist nicht nötig. Die Bundesländer, die für die Verteilung zuständig sind, überweisen das Geld automatisch auf das Konto der Wohngeld-Bezieher. Das Bundesbauministerium schreibt auf Anfrage von BR24, dass der Zuschuss in den meisten Bundesländern bereits ausgezahlt wurde oder die Zahlung läuft. "Nur in wenigen Ländern hat die Auszahlung noch nicht begonnen", so das Ministerium.

In Bayern sind die Behörden zuständig, die das Wohngeld auszahlen, also die Landratsämter und kreisfreien Städte. Sie haben bereits im Juni und Juli "erste Auszahlungen" gemacht, schreibt das bayerische Bauministerium. "Weitere Auszahlungen erfolgen fortlaufend", heißt es weiter.

Anders als ursprünglich geplant müssen auch Personen, die Bafög oder eine Ausbildungshilfe erhalten, keinen zusätzlichen Antrag für den Zuschuss stellen. Der Zuschuss soll automatisch über die Bafög-Zahlungen fließen. Es braucht keinen Nachweis zu Heizkosten oder Miete.

Was ist mit dem zweiten Heizkostenzuschuss?

Im September hat die Ampelkoalition sich auf ein drittes Entlastungspaket geeinigt und will darin einkommensschwache Haushalte nochmal bei den Heizkosten unterstützen, mit einem zweiten Zuschuss. Für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 sollen Wohngeldempfänger eine weitere einmalige Zahlung bekommen. Geplant sind 415 Euro für eine Person. Leben zwei Menschen zusammen, bekommen sie 540 Euro und jede weitere Person im Haushalt 100 Euro zusätzlich.

Noch ist das eine Ankündigung. Das Bauministerium arbeitet gerade an einem Gesetzentwurf, der dann von Kabinett und Bundestag beschlossen werden muss. Im Lauf des Verfahrens könnte es noch Änderungen geben. So hat der Bundestag den Betrag beim ersten Heizkostenzuschuss verdoppelt – ursprünglich hatte die Bundesregierung 135 Euro pro Person geplant. Das Geld soll im kommenden Jahr ausgezahlt werden, wieder durch die Bundesländer. Wann genau, kann das Ministerium noch nicht sagen.

Kritik am Heizkostenzuschuss

Zu spät, zu wenig und außerdem sei der Kreis derer, die den Zuschuss erhalten, zu klein – kritisierte die Opposition im März im Bundestag, als der erste Zuschuss beschlossen wurde. Das Bauministerium sieht den Zuschuss hingegen als wichtiges Zeichen für soziale Gerechtigkeit. Der Bund rechnet mit Ausgaben für den ersten Heizkostenzuschuss mit rund 380 Millionen Euro.

Dieser Artikel vom 23.03.2022 wurde am 17.09.2022 aktualisiert.

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