Eine Hand dreht an einem Heizungsthermostat.
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Nach Entlastungen für Verbraucher, die mit Gas heizen, folgen nun auch Hilfen für Öl- und Pellet-Heizungen. (Symbolbild)

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Energie-Härtefallhilfen: Online-Tool zeigt, wer berechtigt ist

Bund und Länder haben sich zu Härtefallhilfen für jene Privathaushalte geeinigt, die mit Öl oder Pellets heizen. Mit einem digitalen Rechner können Verbraucher prüfen, ob sie berechtigt sind. Zudem hilft das Tool beim Stellen des Antrags.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Wer mit Heizöl oder Holzpellets heizt, der kann unter Umständen rückwirkend für 2022 entlastet werden. Nach langen Verhandlungen haben Bund und Länder Härtefallhilfen für Privathaushalte vereinbart, wie das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin erklärte. Die Hilfen sind an den Mechanismus der Strom- und Gaspreisbremse angelehnt.

Der Bund stellt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte dazu am Mittwoch grünes Licht gegeben. Die Ampel-Koalition hatte sich im Dezember 2022 auf die Entlastungen verständigt. Doch wie erfahren Bürger und Bürgerinnen, ob sie das Geld beantragen können?

Neuer Online-Rechner hilft bei Beantragung der Energie-Härtefallhilfen

Per Online-Rechner können alle Verbraucher ab sofort prüfen, ob ihnen Härtefallhilfen zur Deckung der stark gestiegenen Energiekosten zustehen. Zudem soll es ab dem 3. April eine Info-Hotline für Bürgerinnen und Bürger geben. Sie ist unter +49 89 59976061122 oder auch schriftlich unter de-haertefallhilfe@kpmg-law.com erreichbar. Von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr ist die Hotline besetzt.

Voraussetzung für den Erhalt von Härtefallhilfen ist, dass die Kosten mehr als doppelt so hoch sind wie der bundeseinheitliche Referenzpreis, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Entscheidend sind dabei nicht die individuellen Beschaffungskosten – sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021. Dafür haben Bund und Länder sogenannte Referenzpreise ermittelt: für Heizöl 71 Cent pro Liter, für Flüssiggas 57 Cent pro Liter, für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm. Für Holzhackschnitzel beträgt der Referenzpreis 11 Cent pro Kilo, für Holzbriketts 28 Cent pro Kilo. Bei Scheitholz liegt der Referenzpreis bei 85 Euro je Raummeter, bei Kohle/Koks bei 36 Cent pro Kilo – jeweils inklusive Umsatzsteuer. Es können Rechnungen vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden.

Energie-Härtefallhilfen: Wie hoch sind sie, wer kann sie beantragen?

Haben sich die Preise verdoppelt, werden von den Mehrkosten 80 Prozent erstattet, teilte das Ministerium mit. Der Erstattungsbetrag muss mindestens 100 Euro je Privathaushalt betragen. Je Privathaushalt ist eine Härtefallhilfe von maximal 2.000 Euro möglich. Die Hilfen gelten für nicht leitungsgebundene Energieträger, also Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle.

Antragsberechtigt sind die Eigentümer oder Mieter eines Privathaushalts. Wird eine Feuerstätte zentral für mehrere Haushalte betrieben, sind Vermieter oder Wohnungseigentumsgemeinschaft antragsberechtigt. Diese müssen die Härtefallhilfen dann an die Privathaushalte weitergeben. Der Energieträger muss innerhalb des sogenannten Entlastungszeitraums (1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022) geliefert worden seien, damit Verbraucher das Geld beantragen können.

Bayerns Sozialministerin Scharf: Hilfen werden "schnellstmöglich ausgezahlt"

Die Aufstellung der konkreten Programme und die Auszahlung erfolgen über die Länder. Die Freischaltung der notwendigen Portale und der Antragstellungen bei den Ländern solle "schnellstmöglich" erfolgen, so das Wirtschaftsministerium. Der Startschuss für die Einreichung von Anträgen solle in den kommenden Wochen erfolgen. Zwischen den Ländern könne es aber zu zeitlichen Unterschieden kommen. Einen Antrag auf Härtefallhilfen soll man bis bis zum 20. Oktober 2023 stellen können. Dies soll online erfolgen, Ausnahmen sollen aber möglich sein.

In Bayern begrüßte Sozial- und Arbeitsministerin Ulrike Scharf die Härtefallhilfen: "Bund und Länder haben sich auf die Details einer Härtefallregelung für Privathaushalte verständigt! Die Regelung gilt für die Nutzung nicht leitungsgebundener Energieträger zum Beispiel Heizöl, Gas oder Pellets. Nach langen Verhandlungen sind wir auf der Zielgeraden." Bald könnten die entsprechenden Anträge gestellt werden. "Wir arbeiten daran, dass die Entlastungen schnellstmöglich ausgezahlt werden", sagte Scharf.

Mit Informationen von dpa

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