Eine Person schiebt ein Blech mit Semmeln in einen Ofen.
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Bayerische Firmen können ab sofort Energie-Härtefallhilfen beantragen. Die Hilfe richtet sich vor allem an kleinere Betriebe.

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Energie-Härtefallfonds: Bayerns Firmen können nun Antrag stellen

Bayerische Firmen können ab sofort Energie-Härtefallhilfen beantragen. Die Hilfe richtet sich vor allem an kleinere Betriebe. Wirtschaftsminister Aiwanger hofft, dass die Hilfen nicht zu spät kommen, und kritisiert den Bund.

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Unternehmen in Bayern, die besonders unter den hohen Energiepreisen leiden, greift der Freistaat ab jetzt unter die Arme: Sie können nun sogenannte "Energie-Härtefall-Hilfen" beantragen. Wie das bayerische Wirtschaftsministerium mitteilt, stehen dafür jetzt gut 62 Millionen Euro zur Verfügung.

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Existenzbedrohte kleine Firmen sollen Hilfe erhalten

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, außerdem Solo-Selbständige, Landwirte und Angehörige der freien Berufe. Auch gemeinnützige Unternehmen wie Vereine, Genossenschaften oder Stiftungen können die Hilfe beantragen, ebenso Privatschulen. Voraussetzung ist, dass die hohen Energiekosten die Existenz des Betriebes gefährden. Der Härtefall wird angenommen, wenn der für dieses Jahr erwartete Jahresgewinn durch die Preissteigerungen aufgezehrt wird. Berücksichtigt werden dabei alle Energieträger, also nicht nur Strom, Gas und Fernwärme.

Aiwanger: "Hilfen hoffentlich nicht zu spät"

Die Hilfen kämen "spät - hoffentlich nicht zu spät für viele Unternehmen", sagte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger von den Freie Wählern. Er kritisierte in diesem Zusammenhang die Bundesregierung. "Was bei den Corona-Hilfsprogrammen nur wenige Tage gedauert hat, hat bei der Energie-Härtefallhilfe ein halbes Jahr gedauert." Durch einen Streit über die Nutzbarkeit von Holz, Hackschnitzeln und Pellets sei viel Zeit vergeudet worden. Nach Protesten der Länder könnten die Hilfen nun unabhängig vom genutzten Energiesystem beantragt werden.

Gestellt werden können die Anträge nur über eine elektronische Plattform, entweder durch das Unternehmen selbst oder durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Über die Gewährung der Finanzhilfe entscheidet eine Härtefallkommission. Sie besteht aus Vertretern der bayerischen Wirtschaft, der Steuerberaterkammern und des Bayerischen Wirtschaftsministeriums. Wichtig ist, dass bei einer Schlussabrechnung bis zum 30. Juni 2024 zu viel gezahlte Hilfen zurückzuzahlen sind. Unternehmen, die bereits in die Insolvenz gerutscht sind oder die den Geschäftsbetrieb einstellen, können die Energie-Härtefallhilfe nicht beantragen.

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