Im Juni soll die Impfriorisierung in den Impfzentren bundesweit aufgehoben werden.
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Im Juni soll die Impfriorisierung in den Impfzentren bundesweit aufgehoben werden.

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Das ändert sich ab 1. Juni: Impfpriorisierung, die Bahn und mehr

Im Juni soll die Impfpriorisierung in den Impfzentren bundesweit aufgehoben werden. Für ausbildende Betriebe wird die Förderung verdoppelt und die Bahn bietet Online-Rückerstattungen an. Was sich im Juni alles ändert, finden Sie hier.

Neuer Monat, neue Regelungen. Im Juni tut sich so einiges bei den Impfregeln, aber auch in der Wirtschaft und bei Verbraucherthemen. Ein Überblick.

Impfpriorisierung in Impfzentren wird aufgehoben

In Haus- und Facharztpraxen ist die Impfpriorisierung schon aufgehoben. Hier muss der Impfarzt keine Rücksicht mehr auf Alter, Vorerkrankung oder Beruf des Impfwilligen nehmen. Ab dem 7. Juni soll nach dem Willen der Bundesregierung auch die Priorisierung in den Impfzentren entfallen.

Der bayerische Gesundheitsminister Holetschek zeigt sich dem gegenüber bislang skeptisch. Er glaube derzeit nicht, dass in Bayern die Priorisierung in den Impfzentren bereits am 7. Juni aufgehoben werde. Es gebe noch Menschen aus den Priorisierungsgruppen 2 und 3, die auf eine Erstimpfung warteten. Daher werde man zunächst weiter beobachten und erst dann entscheiden, ob man die Priorisierung in den Impfzentren aufheben könne.

Betriebsärzte impfen nun flächendeckend

"Gelegenheit macht Impfung", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit Blick auf Angebote direkt über Betriebe – und so dürfen ab dem 7. Juni auch Betriebsärzte impfen. Bei einem Modellprojekt in zehn bayerischen Betrieben wird das Impfen der Belegschaft bereits getestet. Ab 7. Juni soll es in allen Firmen möglich sein.

Auch in den Betrieben sind die Impfungen freiwillig. Der Arbeitgeber kann sie auch nicht anordnen, auch wenn dringend empfohlen wird, sich impfen zu lassen. Da sind sich die Rechtsexperten einig.

Online-Rückerstattung bei der Bahn

Wer nach einer Zugverspätung bei der Deutschen Bahn einen Teil des Fahrpreises erstattet haben will, muss künftig nicht mehr zum Briefkasten oder zum Reisezentrum laufen. Ab dem 1. Juni bietet der Konzern neben dem analogen Erstattungsantrag die Möglichkeit, das Geld online über die Bahn-App einzufordern.

Mehr Geld für Ausbildungs-Betriebe

Die Bundesregierung hat das Bundesprogramm zur Ausbildungssicherung verlängert und die Ausbildungs- und Übernahmeprämien zum kommenden Lehrjahr verdoppelt. Ausbildungsbetriebe, die ihre Lehrstellenzahl trotz Krisenbelastung konstant halten, bekommen ab dem 1. Juni 4.000 Euro pro Ausbildungsvertrag erhalten. Für jeden zusätzlich abgeschlossenen Vertrag gibt es 6.000 Euro.

Google-Fotos wird kostenpflichtig

Google ändert zum 1. Juni seine Speicherrichtlinien für unbegrenzten Speicherplatz in hoher Qualität. Der kostenlose und unbegrenzte Cloud-Speicher für Videos und Fotos in den Qualitätsstufen "Hohe Qualität" und "Express" ist dann Geschichte.

Der kostenlose Speicherplatz beträgt dann lediglich 15 GB. Wer mehr Platz für Videos und Fotos in hoher Qualität benötigt, der soll den kostenpflichtigen Google-One-Dienst nutzen – wenn es nach dem Tech-Konzern geht.

Verbot geschlechtsangleichender Operationen bei Kindern

Intergeschlechtliche Kinder, die nicht eindeutig weiblich oder männlich sind, sollen künftig vor unnötigen Behandlungen an ihren Geschlechtsmerkmalen bewahrt werden. Operationen, die nur das Ziel haben, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts anzugleichen, werden grundsätzlich verboten. Eingriffe zum Schutz von Leben und Gesundheit bleiben hingegen erlaubt.

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