Bundeswehr-Soldaten auf einem Übungsplatz
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Bundeswehr-Sondervermögen: Regierungskoalition und Union einig

Regierungskoalition und Union haben sich auf Details für das geplante 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Bundeswehr geeinigt, das gaben Vertreter von Union und Regierung bekannt.

Dem von Bundeskanzler Olaf Scholz nach Beginn des Ukraine-Kriegs angekündigten 100-Milliarden-Euro-Sonderfonds für die Bundeswehr steht nichts mehr im Wege. Die Bundesregierung verständigte sich am Sonntagabend mit der Union auf eine Grundgesetzänderung.

Mit dem Geld soll über fünf Jahre der reguläre Verteidigungsetat von rund 50 Milliarden Euro aufgestockt werden. Damit will Deutschland das Nato-Ziel erfüllen, zwei Prozent der Wirtschaftsleistung für Verteidigung aufzuwenden - also derzeit etwa 70 Milliarden Euro jährlich. Der Bundestag soll dies nach Angaben aus der Koalition nach Möglichkeit noch in dieser Woche beschließen.

Mittel sollen allein Bundeswehr zugute kommen

Damit gilt die Schuldenbremse nicht für das Sondervermögen, das entgegen bisherigen Forderungen der Grünen allein der Bundeswehr zugutekommen soll. "Die 100 Milliarden fließen vollständig in die Bundeswehr. Das ist aus unserer Sicht der Kernpunkt", sagte dazu Unions-Haushälter Mathias Middelberg.

In dem vereinbarten Entwurf für eine Gesetzesformulierung heißt es: "Die Mittel des Sondervermögens sollen der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, dienen." Koalition und Union vereinbarten zudem, noch vor der Sommerpause "eine Initiative zur Beschleunigung der Beschaffung" auf den Weg zu bringen.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt im ZDF-"Morgenmagazin"
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CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt im ZDF-"Morgenmagazin"

Schuldenbremse bleibt insgesamt erhalten

"Geschafft", twitterte Finanzminister Christian Lindner in der Nacht zum Montag. Durch die Einigung würden 100 Milliarden Euro Investitionen für die Bundeswehr gesichert. "Zugleich bleibt die Schuldenbremse für alle anderen Vorhaben erhalten", unterstrich der FDP-Politiker.

Durch die Verankerung in der Verfassung werde der "besondere Ausnahmecharakter" des Sondervermögens für die Bundeswehr betont, erklärte Lindner in Berlin. Das sei auch zur Bekämpfung der Inflation wichtig.

Mehrheit für Grundgesetzänderung steht

Gemeinsam verfügen Ampel-Fraktionen und Union nun über die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat, um das Sondervermögen im Grundgesetz zu verankern. Mit der Ausnahme von der Schuldenbremse steht das Geld für den Fonds auch dann zur Verfügung, wenn Lindner wie angekündigt ab 2023 die Schuldenbremse wieder einhalten will. Der Fonds soll sich über zusätzliche Schulden finanzieren.

Maßnahmen gegen Cyber-Angriffe aus Bundeshaushalt finanziert

Scholz hatte den Milliardenfonds drei Tage nach dem russischen Angriff auf die Ukraine am 24. Februar angekündigt. Von den Grünen verlangte Maßnahmen etwa zum Schutz vor digitalen Angriffen, für den Zivilschutz sowie zur Stabilisierung von Partnerländern werden laut Vereinbarung "aus dem Bundeshaushalt finanziert" und damit nicht aus dem Sonderfonds.

Mit dem geplanten Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens soll auch ein Wirtschaftsplan mit den konkreten Beschaffungsvorhaben beschlossen werden, vereinbarten Union und Koalition weiter. Seine Realisierung werde "von einem beratenden Gremium des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages begleitet".

Zwei-Prozent-Ziel soll "im Durchschnitt" erreicht werden

Das Nato-Ziel, zwei Prozent der Wirtschaftsleistung für Verteidigung aufzuwenden, solle über fünf Jahre "im mehrjährigen Durchschnitt erreicht" werden, heißt es in der Mitteilung über die Übereinkunft zwischen Ampel-Koalition und Union - also nicht unbedingt in jedem Jahr.

Die Union konnte nicht durchsetzen, dass das Zwei-Prozent-Ziel im Grundgesetz verankert wird. Auch im Entwurf für das Errichtungsgesetz des Fonds fehlt eine konkrete Zahl. In dem am Sonntagabend vereinbarten Gesetzestext heißt es nun: "Nach Verausgabung des Sondervermögens werden aus dem Bundeshaushalt weiterhin die finanziellen Mittel bereitgestellt, um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den deutschen Beitrag zu den dann jeweils geltenden Nato-Fähigkeitszielen zu gewährleisten." Der Sonderfonds könnte für etwa fünf Jahre reichen, also bis Ende 2026.

Auch Union muss Abstriche machen

Die Union konnte sich offenbar auch nicht mit der Forderung durchsetzen, bereits einen Tilgungsplan für die geplanten zusätzlichen Schulden zu vereinbaren. "Nach der Inanspruchnahme beginnt auch die Tilgung innerhalb eines angemessenen Zeitraums", heißt es in der Mitteilung.

Der Regierungsentwurf für das Gesetz zur Errichtung des Fonds sieht vor, dass die Tilgung erst nach Inanspruchnahme aller Mittel einsetzt. Bundesverteidigungsministerin Lambrecht muss zudem zur Verabschiedung des Gesetzes einen "Wirtschaftsplan mit den konkreten Beschaffungsvorhaben für das Sondervermögen" vorlegen, der mit dem Errichtungsgesetz beschlossen werden soll.

Mit Material der Agenturen Reuters und dpa

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