Medizinische Fachperson verabreicht eine Impfung
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11.827 Menschen hätten einen Antrag auf Anerkennung eines Schadens durch die Corona-Impfung gestellt, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung".

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Bericht: Bislang wohl 467 Corona-Impfschäden anerkannt

Es würde einer Quote von 0,00072 Prozent entsprechen: Bei 467 von rund 65 Millionen gegen Covid geimpften Menschen in Deutschland soll ein Impfschaden anerkannt worden sein, so ein Medienbericht. Die Zahl der Anträge sei demnach aber viel höher.

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Einem Medienbericht zufolge soll bei 467 von rund 65 Millionen gegen Covid geimpften Menschen in Deutschland ein Impfschaden anerkannt worden sein. 11.827 Menschen hätten einen Antrag auf Anerkennung eines Schadens durch die Corona-Impfung gestellt, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" [Externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt] unter Berufung auf eine Abfrage bei den zuständigen Behörden aller 16 Bundesländer vier Jahre nach Bestätigung des ersten Corona-Falls in Deutschland.

In 467 Fällen sind die Anträge dem Bericht zufolge bewilligt worden, also ein Gesundheitsschaden durch eine Corona-Impfung behördlich anerkannt. Das entspricht bei rund 65 Millionen Geimpften einer Quote von 0,00072 Prozent. Mehr als 5.000 Anträge seien abgelehnt worden, 658 Anträge hätten sich aus anderen Gründen erledigt. 5.597 Anträge wurden dem Bericht zufolge noch nicht bearbeitet.

Was ist die Ursache für den Antragsstau?

Ein Grund für den enormen Antragsstau ist nach Angaben des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums ein Mangel an Gutachtern. Problematisch sei auch, "dass in der medizinischen Wissenschaft derzeit nur ein unvollständiger Wissensstand über gesicherte Zusammenhänge zwischen den Impfungen gegen Covid-19 und einzelnen Erkrankungsbildern besteht", erklärte ein Ministeriumssprecher der "NOZ".

Geimpfte, die sechs Monate nach ihrer Impfung über Gesundheitsschäden klagen, können beim zuständigen Versorgungsamt ihres Bundeslandes die Anerkennung eines Impfschadens und Entschädigung beantragen. Bei 11.827 Anträgen heißt das, dass 0,018 Prozent der rund 65 Millionen in Deutschland Geimpften einen solchen Antrag gestellt haben, wie die "NOZ" berichtet.

Bayern: 125 Impfschäden nach Corona-Impfung anerkannt

Im Freistaat war einer anderen Quelle zufolge bis Ende 2023 bei 125 Menschen ein dauerhafter Impfschaden anerkannt worden. Das hatte das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Bayreuth mit Stand vom 20. Dezember 2023 gemeldet.

Laut ZBFS habe es im Dezember 151 Klageverfahren vor den Sozialgerichten gegen den Freistaat gegeben, mit denen sich Betroffene gegen abgelehnte Bescheide wehren. Auch gab es zahlreiche Zivilklagen an bayerischen Gerichten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld - Klagegegner ist hier jeweils der Hersteller eines Corona-Impfstoffs.

Einer der ersten Zivilprozesse gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland findet im Bamberg statt: Das Oberlandesgericht (OLG) beschäftigt sich ab dem 19. Februar 2024 weiter mit der Klage einer 33-Jährigen aus Oberfranken gegen den Hersteller Astrazeneca. Die Frau beklagt einen Impfschaden und möchte mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld sowie 17.200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Die Anwälte von Astrazeneca schlossen einen Vergleich mit der Klägerin bislang aus. Die Frau war im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin Vaxzevria des britisch-schwedischen Unternehmens geimpft worden und hatte danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie fiel ins Koma und letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden.

Haftungsfragen: Schaden ursächlich auf Impfung zurückzuführen?

Für Covid-19-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel, etwa nach dem Arzneimittelrecht oder dem Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt. Wichtig ist die Frage: Ist der Schaden ursächlich auf die Impfung zurückzuführen?

Und es gibt anerkannte Impfschäden. Als seltene und sehr seltene werden etwa die Herzkrankheit Myo-/Perikarditis, die im Gehirn auftretende Sinusvenenthrombose und weitere Blutgerinnsel, eine Gesichtslähmung, eine Muskelschwäche namens Guillain-Barré-Syndrom und der Hörschaden Tinnitus anerkannt. "Schwerwiegende Nebenwirkungen" sind laut dem Arzneimittelgesetz Impffolgen, "die tödlich oder lebensbedrohend sind, eine stationäre Behandlung oder Verlängerung einer stationären Behandlung erforderlich machen, zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung, Invalidität, kongenitalen Anomalien oder Geburtsfehlern führen".

Das Paul-Ehrlich-Institut erhielt laut Nachrichtenagentur dpa bis Ende März vergangenen Jahres 340.282 Meldungen zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen beziehungsweise Impfkomplikationen nach Covid-19-Impfstoffen. Davon waren 1.949 Fälle ohne Angabe, welcher Impfstoff verwendet wurde. In 56.432 Fällen wurde der Verdacht einer schwerwiegenden Impfnebenwirkung gemeldet, davon 946 ohne Angabe zum Impfstoff. Ob sich der Verdacht später erhärtete, geht aus dieser Statistik nicht hervor. Gleichzeitig wurden nach Angaben des Robert Koch-Instituts in Deutschland 192.208.062 Covid-19-Impfungen verabreicht.

Mit Informationen von AFP, dpa und epd

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