BGH Urteil zu Jameda

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Ärztin klagt gegen Bewertungsportal Jameda - BGH verhandelt

Ärzte-Bewertungsportale im Internet boomen. Es gibt allerdings viele Mediziner, die sie für manipulationsanfällig halten. Eine Ärztin ist deswegen bis vor den Bundesgerichtshof gezogen. Heute verhandelt der BGH. Von Nikolaus Nützel

Über dieses Thema berichtet: LÖSCHEN Wirtschaft und Börse am .

Der Rechtsstreit zieht sich schon seit Jahren: Eine Hautärztin aus Köln ärgert sich darüber, dass sie auf dem Online-Bewertungsportal Jameda zu finden ist. Besonders ärgerlich findet sie es, dass Patienten, die ihren Eintrag aufrufen, gleichzeitig auch auf Ärzte hingewiesen werden, mit denen sie in Konkurrenz steht.

Die Münchner Firma Jameda, die mit sechs Millionen Aufrufen ihrer Internetseite pro Monat mit Abstand Marktführer unter den Bewertungsportalen ist, kann die Verärgerung der Dermatologin nicht verstehen. Geschäftsprinzip sei es, alle Ärzte aufzulisten. Gegen eine Gebühr können Mediziner zwar Zusatzfunktionen einkaufen, wie etwa ein Foto - doch unterm Strich sei Jameda weitgehend sicher gegen Manipulationen, argumentiert die Firma.

Ärzteschaft ist gespalten

In den bisherigen Instanzen sind die Gerichte der Argumentation des Bewertungsportals gefolgt. Entsprechend ist die Firmenleitung zuversichtlich, auch vor dem Bundesgerichtshof Recht zu bekommen. Aber auch ein höchstrichterliches Urteil zugunsten von Jameda wird wohl nichts daran ändern, dass die Ärzteschaft beim Thema "Bewertungsportale" gespalten ist. Es gibt Ärzte, die solche Portale als Chance sehen, sich positiv darzustellen - und es gibt Ärzte, die die Bewertungen für willkürlich und manipulationsanfällig halten.