Kundin greift an einer Tankstelle nach der Tankpistole für Super
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Zum Tanken nach Österreich nur mit Booster oder PCR-Test

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Zum Tanken nach Österreich nur mit Booster oder PCR-Test

Die verschärften Einreise-Regeln in Österreich gelten auch für den kleinen Grenzverkehr. Tanktouristen oder Skifahrer aus Bayern brauchen seit 20. Dezember selbst für kurze Besuche im Nachbarland eine Booster-Impfung oder einen negativen PCR-Test.

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Um die Ausbreitung der Omikron-Variante einzudämmen, hat Österreich seit dieser Woche schärfere Einreiseregeln eingeführt. Sie gelten auch für den kleinen Grenzverkehr und somit selbst für einen Kurzbesuch zum Tanken, Skifahren oder Einkaufen. Wie das Gesundheitsministerium in Wien mitteilte, müssen Geimpfte und Genesene eine dritte Corona-Impfung vorweisen können. Alternativ zum Booster kann ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Anders als in Bayern gilt die Booster-Impfung bereits ab dem Tag der dritten Spritze.

Tanktouristen müssen in Österreich mit Stichproben rechnen

Der Tanktourismus von Bayern nach Österreich hat laut dem deutschen Zentralverband des Tankstellengewerbes in den vergangenen Monaten massiv zugenommen. Matthias Nöbauer aus Garmisch zum Beispiel fährt regelmäßig die rund 20 Kilometer ins nahe gelegene Tirol zum Tanken. Bis zu 40 Cent pro Liter Super kann er dabei sparen. Zudem, so Nöbauer, blieben die Preise im Nachbarland den ganzen Tag gleich und würden nicht stündlich verändert.

Mit langen Staus wird der Tanktourist aus Garmisch beim Grenzübertritt wohl nicht rechnen müssen. Die neue 2G plus-Regel werde aber nach Angaben der Landesregierungen in Oberösterreich und Tirol an den Grenzen stichprobenartig kontrolliert. Man setze darauf, dass Einreisende von sich aus die Bestimmungen einhalten. Wer die nötigen Corona-Zertifikate an der Grenze nicht dabei hat, wird zurückgewiesen.

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Für Pendler gilt die 3G-Regel bei der Einreise

Ausnahmen von der 2G-plus-Regel gibt es laut österreichischem Gesundheitsministerium für Pendler, die mindestens einmal im Monat über die Grenze fahren, um zu arbeiten, in die Schule zu gehen, zu studieren, oder um Familie oder Partner zu besuchen. Für sie gilt weiterhin 3G - also geimpft, genesen oder getestet.

Die Sonderregelung gilt außerdem für Schwangere und Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Geimpfte oder genesene Kinder ab zwölf Jahren müssen bei der Einreise einen negativen Test vorweisen - entweder einen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder einen PCR-Test nicht älter als 72 Stunden.

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