Die Angeklagte Jennifer W.
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Die Angeklagte Jennifer W.

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Münchner IS-Prozess: Frauen laut Zeugin wie Gefangene gehalten

Im Prozess gegen die mutmaßliche IS-Unterstützerin Jennifer W. gibt eine Zeugin Einblicke in das System der Terrormiliz. Sie schildert schreckliche Zustände in den IS-Frauenhäusern. Dass Jennifer W. bei der Sittenpolizei war, bestätigt sie nicht.

Die Frau mit dem blauen Kopftuch, die im Prozess gegen Jennifer W. aussagt, kommt aus Berlin. Die 50-jährige gelernte Bauzeichnerin gibt dem Oberlandesgericht München zunächst Einblicke in ihre eigene Lebensgeschichte. Sie sei vor 15 Jahren zum Islam konvertiert. Dann habe sie ihr Kind und ihre Wohnung verloren. In dieser Situation sei sie ein leichtes Opfer gewesen für die Terrormiliz IS. "Irgendwann triffst du auf die Leute und die waschen dein Gehirn monatelang", sagt sie.

Im Dezember 2014 sei sie ausgereist zum IS, berichtet die 50-Jährige. In einem Frauenhaus traf sie auf Jennifer W. "Ich wundere mich, warum sie jetzt hier auf der Anklagebank sitzt", sagt die Zeugin. Jennifer W., sei eine der ersten gewesen, die das System des IS durchschaut habe.

Zeugin: Jennifer W. "eine sehr stilvolle Person"

Die Zeugin erinnert sich, dass alle im Frauenhaus ihr Handy abgeben mussten. Keine Möglichkeit habe es gegeben, die Angehörigen in Deutschland zu verständigen, dass es einem gut gehe. Nur Jennifer W. habe sich aufgelehnt und geweigert, ihr Handy abzugeben. Am Ende habe sie es behalten können. "Respekt", sagt die Zeugin immer wieder, wenn sie von Jennifer W. berichtet.

Eine sehr stilvolle Person sei die Angeklagte – eine "Intellektuelle". Im Haus hätten die Frauen keinen Vollschleier tragen müssen. Die Angeklagte, so die Zeugin, hätte sich dann immer sehr hübsch geschminkt und schicke Sachen angezogen – nicht so billiges Zeug wie die Araberinnen. Die Araberinnen hätten neonfarbene Reizwäsche getragen. "Manchmal bin ich mir wie im Puff vorgekommen", sagt die Zeugin.

"Schreckliche Zustände" im IS-Frauenhaus

Die Zustände im Frauenhaus seien schrecklich gewesen. Rund 100 Frauen und Kinder hätten dort teilweise auf dem Boden neben Mäusen und Kakerlaken schlafen müssen. Manchmal sei die Situation eskaliert, Frauen seien mit dem Messer aufeinander los gegangen. Niemand habe das Frauenhaus verlassen dürfen.

Nach Worten der Zeugin war Jennifer W. zweimal verheiratet. Der erste Mann habe sie ganz schlecht behandelt. Jennifer W. habe unter seinem Psychoterror gelitten, vollkommen apathisch sei sie gewesen. Aufgrund von Mangelernährung seien Jennifer W. die Haare ausgefallen.

Auch zu ihrer Mutter habe die Angeklagte Kontakt gehabt, berichtet die Zeugin. Die Mutter sei, so wie ihre eigene, eine sehr dominante Person. Sie habe ihre Tochter unter Druck gesetzt und von ihr verlangt, dass Jennifer W. nach Deutschland zurückkehren solle. Aber Flucht sei fast unmöglich gewesen. Eine Schweizerin, die mehrfach versuchte zu flüchten, habe man hart bestraft.

"Die Ausreise war der größte Fehler meines Lebens", sagt die Zeugin. Frauen hätten vor allem unter den Männern gelitten. Diese seien gefährliche Psychopathen, hätten vor niemandem Respekt: "Die gehen zum Kämpfen, bekommen dafür Geld, gehen dann ein halbes Jahr in Urlaub und chillen die ganze Zeit."

Jennifer W. bei der IS-Sittenpolizei?

Jennifer W. soll für die Sittenpolizei des IS tätig gewesen sein – jene bewaffnete Fraueneinheit des IS, die darüber wachte, dass die Kleidungsvorschriften der Terrormiliz eingehalten wurden. Daran kann sich die Zeugin vor Gericht aber nicht erinnern: "Sie war doch die ganze Zeit im Frauenhaus."

Irgendwann während ihrer Zeit in Syrien hat die Zeugin die Angeklagte Jennifer W. aus den Augen verloren, als die 27-Jährige einen Mann kennen lernte und diesen heiratete. Ein Experte für Geisteraustreibung sei er gewesen, der IS habe ihn nicht gemocht und deshalb habe die Terrorgruppe auch die Hochzeit abgelehnt.

Es war jener Mann, der nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft ein fünfjähriges jesidisches Mädchen verdursten ließ. Jennifer W. soll sich mitschuldig gemacht haben, weil sie nichts zur Rettung unternommen hat. Die Mutter des getöteten Mädchens soll als Zeugin aussagen. Die Mutter der angeklagten Jennifer W. hat indes an diesem Donnerstag die Aussage vor Gericht verweigert.