Landgericht Traunstein
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Landgerichtspräsident soll Angestellte belästigt haben

Der Präsident des Landgerichts Traunstein soll eine Angestellte belästigt haben. Weil sich die Richter in Traunstein als befangen erklärt hatten, entscheidet das Amtsgericht München. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Strafbefehl beantragt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Es soll schon vor fast zwei Jahren passiert sein: Im September 2021 soll der Präsident des Traunsteiner Landgerichts am Ende eines informellen Zusammentreffens eine im Gericht beschäftigte Angestellte umarmt und überraschend auf den Mund geküsst haben. Das teilte die Münchner Staatsanwaltschaft mit. Erst einige Monate später wandte sich die Frau an eine justizinterne Beratungsstelle.

Verdacht auf sexuelle Belästigung

Die Staatsanwaltschaft München ermittelte gegen den Präsidenten des Traunsteiner Landgerichts wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung. Jetzt beantragte die Behörde einen Strafbefehl. Um den Eindruck einer möglicherweise fehlenden Objektivität von Anfang an zu vermeiden, wurde das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I zugewiesen, obwohl diese für den Tatort Traunstein nicht zuständig ist.

Richter am Landgericht Traunstein befangen

Die Staatsanwaltschaft München hat den Strafbefehlsantrag wegen sexueller Belästigung dem zuständigen Amtsgericht Traunstein übermittelt. Aber die Richterinnen und Richter in Traunstein erklärten sich für befangen. Daher hat das Oberlandesgericht München das Verfahren dem Amtsgericht München übertragen.

Gericht prüft Strafbefehl

Das Amtsgericht München prüft jetzt den Strafbefehlsantrag. Wenn es diesen zulässt, wird es einen Strafbefehl erlassen. Diesen kann der beschuldigte Landgerichtspräsident akzeptieren. Dann wäre er sofort rechtkräftig verurteilt. Wenn der Beschuldigte den Strafbefehl nicht akzeptiert, kommt es zu einer öffentlichen Verhandlung vor dem Münchner Amtsgericht. Andrea Titz, die Pressesprecherin des Landgerichts Traunstein, erklärte auf BR-Anfrage, die Ermittlungen "werden von unserer Seite nicht kommentiert".

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