Markus Söder, Bayerischer Ministerpräsident (CSU), hängt ein Kreuz im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei auf. (2018)
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Verwaltungsgerichtshof weist Klagen gegen Söders Kreuzerlass ab

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Verwaltungsgerichtshof weist Klagen gegen Söders Kreuzerlass ab

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat Klagen gegen den sogenannten Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zurückgewiesen. Die Vorschrift besagt, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss.

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Der sogenannte Kreuzerlass für staatliche Dienststellen in Bayern bleibt in Kraft. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) wies laut Mitteilung mehrere Klagen gegen die Vorschrift ab.

Geklagt hatten der religionskritische Bund für Geistesfreiheit ebenso Klage wie 25 Unternehmer, Politiker und Kulturschaffende. Die Kläger sahen sich in ihren Grundrechten verletzt, wenn im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes, gut sichtbar, ein Kreuz hängen muss. Sie verlangten die Vorschrift aufzuheben und die angebrachten Kreuze zu entfernen.

Entscheidungsgründe noch nicht bekannt

Die eigentlichen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor und sollen in den kommenden Wochen abgefasst werden. Erst wenn die Entscheidungsgründe zugestellt sind, beginnt die Frist für eine mögliche Revision durch den Bund für Geistesfreiheit. Die übrigen Kläger können Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

Viel Kritik am Kreuzerlass

Der Kreuzerlass war eine der ersten Amtshandlungen von Markus Söder (CSU) als Ministerpräsident im Frühjahr 2018. Er besagt, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes "als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen" sei. Söder argumentierte damals, das Kreuz sei ein Bekenntnis zur Identität, darin gebündelt würden Werte wie Toleranz, Nächstenliebe und Menschenwürde.

Viele Oppositionspolitiker, aber auch Vertreter aus unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen kritisierten den Erlass. Selbst die Kirchen protestierten - sie fühlten sich übergangen. Dennoch setzte Söder den Kreuzerlass per Kabinetts- und Landtagsbeschluss im April 2018 durch. Der Bund für Geistesfreiheit und mehrere Einzelpersonen, unter ihnen Liedermacher Konstantin Wecker, klagten dagegen.

Herrmann begrüßt Entscheidung - Kläger enttäuscht

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sagte, die Kläger hätten sich mit ihren Einwänden "gegen die Anbringung von Kreuzen im Eingangsbereich staatlicher Dienstgebäude als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns" nicht durchsetzen können. Dies begrüße er. "Jetzt gilt es, die Urteilsgründe abzuwarten."

So lange wollen die Kläger nicht warten: Michael Wladarsch vom Bund für Geistesfreiheit Bayern kündigte auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) an, in Revision zu gehen. "Wir waren nach der mündlichen Verhandlung vorsichtig optimistisch", dass der BayVGH der Argumentation der Kläger folgt. "Nachdem inzwischen auch die Staatsregierung ihren Kreuzerlass kritisch sieht, wäre ein entsprechendes Urteil ein gesichtswahrendes Ende der Angelegenheit gewesen", sagte Wladarsch.

Assunta Tammelleo vom Bund für Geistesfreiheit München räumte ein, man sei "ein wenig betrübt" über die Urteile: "Wir hatten etwas anderes erwartet nach der Verhandlung." Man sei auf die Gründe für die Urteile "sehr gespannt" und werde "selbstverständlich in Revision" gehen: "Es wäre ja blöd, auf halbem Weg aufzuhören."

Zu einer Empfehlung herabgestuft

Aktuell ist der Kreuzerlass eine Verwaltungsvorschrift. Die sollte zunächst für alle staatlichen Gebäude gelten, also auch für Hochschulen, Archive, Museen und Theater. In einem zweiten Schritt wurden die Hochschulen und die Kulturstätten von der Vorschrift ausgenommen. Mittlerweile wurde das Aufhängen des Kreuzes zu einer "Empfehlung" herabgestuft. Ob diese Empfehlung tatsächlich umgesetzt wird, kontrolliert allerdings niemand.

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