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Geschäftsinhaber des Döner-Imbiss' im Ebersberger Bahnhof

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Überfall auf Ebersberger Döner-Imbiss

Im Prozess um den Überfall auf einen Ebersberger Döner-Laden wird am Vormittag das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft spricht von einer fremdenfeindlichen Tat und fordert für alle acht Angeklagten Haftstrafen – teils auf Bewährung.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Morgen am .

In ihrem „letzten Wort“ zeigten sich die Angeklagten reumütig. „Es tut mir wirklich leid“, versicherte der 36jährige aus Kirchseeon, der für den Staatsanwalt der Anführer der Gruppe war und Migranten mit einem Baseballschläger attackiert hatte. Ein 23-jähriger Grafinger, der mit einem Hammer losgezogen war, sprach vom „größten Fehler meines Lebens“. Es war „eine absolut miese Aktion“, befand ein 32jähriger Aßlinger.

Angklage wegen Körperverletzung und Volksverhetzung

Den acht Angeklagten wird unter anderem gefährliche Körperverletzung, Volksverhetzung und Bildung einer bewaffneten Gruppe vorgeworfen. Für den Staatsanwalt steht fest: Ein „lynchender Mob“ ist am 25. September 2015 durch Ebersberg gezogen, bewaffnet mit Baseballschläger, Holzstange und Schlosserhammer und mit Parolen wie „Wir lassen euch brennen“.

Forderungen der Staatsanwaltschaft

Für fünf Angeklagte fordert der Staatsanwalt Haftstrafen zwischen 22 Monaten sowie sechs Jahren und zehn Monaten ohne Bewährung. Bei einem weiteren Angeklagten plädierte er für 19 Monate auf Bewährung. Zwei Angeklagte, die er als Mitläufer beschrieb, kämen nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft mit Geldstrafen davon.

Flüchtlinge "retraumatisiert"

Der Überfall auf den Imbiss und die vorangegangenen Auseinandersetzungen am Bahnhof seien fremdenfeindlich motiviert gewesen, so der Anklagevertreter. Unter den Opfern – laut Staatsanwaltschaft wurden vier Menschen verletzt – seien auch Flüchtlinge gewesen, die dadurch "retraumatisiert" worden seien. "Wir wollen keinen lynchenden Mob", betonte der Staatsanwaltschaft.

"Wenn solche Deppen wie Sie hier nicht rumlaufen würden, dann hätten wir kein Problem." Der Staatsanwalt in seinem Plädoyer

Damit spielte er auch auf die Äußerung eines Angeklagten an, der zu einem der Opfer vor Gericht gesagt hatte: "Sie haben nichts getan. Wir sind die Deppen."

Forderungen der Verteidigung

Für den 36-jährigen aus Kirchseeon, den die Staatsanwaltschaft als Anführer sieht, fordert dessen Verteidiger höchstens vier Jahre Haft. Die Anwälte aller anderen Angeklagten plädieren auf Bewährungsstrafen und in zwei Fällen sogar auf Freispruch.