Prozessbeginn gegen die beiden Angeklagten
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Prozessbeginn gegen die beiden Angeklagten

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Tierschutzskandal: Bad Grönenbacher Landwirte schweigen

Tiere sollen nicht ausreichend versorgt und der Tierarzt nicht gerufen worden sein. Das wirft die Staatsanwaltschaft zwei Landwirten aus Bad Grönenbach vor. Und das ist noch nicht alles. Heute begann der Prozess vor dem Landgericht Memmingen.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Schwaben am .

Weil sie für die Leiden von Kühen verantwortlich sein sollen, stehen zwei Landwirte aus Bad Grönenbach im Allgäu vor Gericht. Es sind Vater (68) und Sohn (25), die Milchviehbetriebe in Bad Grönenbach, Dietmannsried und Kempten betrieben haben. 2019 hatte der Hof circa 500 Rinder.

Vorwurf: Rinder verwahrlost

Die beiden Landwirte sollen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben, wie es in einer Pressemitteilung des Landesgerichtes heißt: "Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, Rinder nicht ausreichend versorgt zu haben, sodass diese verwahrlosten, erkrankten und letztendlich, da sie auch nicht die erforderliche tierärztliche Behandlung erhielten, im Rahmen der Kontrollen der Hofstellen teilweise notgetötet werden mussten.“ Betroffen waren 54 Rinder aus ihrem Bestand.

Nach dem Bekanntwerden der Zustände auf dem Hof und den Kontrollen wurde gegen die beiden Männer ein vorläufiges Halte- und Betreuungsverbot verhängt. Für das Leid, das sie den Tieren bereitet haben sollen, könnten die beiden Landwirte eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe bekommen.

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Die Ermittlungen zum Allgäuer Tierschutzskandal waren aufwendig. Es gab Hausdurchsuchungen und jedes Tier musste einzeln untersucht werden.

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Urteil Ende Oktober erwartet, Anklage in weiteren Verfahren

Möglicherweise müssen die beiden Männer aber mit höheren Strafen rechnen. Denn seit Anklageerhebung wurde in vier weiteren Verfahren gegen den 68-jährigen Landwirt Anklage erhoben, in drei davon zusammen mit seinem Sohn. Laut dem Landgericht in Memmingen geht es unter anderem um nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge von Angestellten, nicht bezahlte Rechnungen und das unerlaubte und unangemeldete Abladen von Schutt in einer Kiesgrube.

Auch diese möglichen Vergehen werden im Prozess mit verhandelt. Mit welcher Strafe die beiden Landwirte insgesamt rechnen müssen, wird sich erst im Laufe des Prozesses zeigen, sagte ein Sprecher des Landgerichtes BR24. In insgesamt 15 Verhandlungstagen will sich das Gericht dem Fall widmen. Bis jetzt würden Vater und Sohn zu den ihnen vorgeworfenen Taten schweigen oder diese bestreiten. Das Urteil wird Ende Oktober erwartet.

Anklage gegen Vater und Sohn, die in ihren Betrieben in Bad Grönenbach, Dietmannsried und Kempten gegen mehrere Gesetze verstoßen haben sollen
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