Konverter der Firma NordLink (Symbolbild)
Bildrechte: picture alliance/dpa | Axel Heimken

Konverter der Firma NordLink (Symbolbild)

Per Mail sharen
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

"Suedlink": BI scheitert mit Klage vor Bundesverwaltungsgericht

Die Teilgenehmigung für den Bau einer Konverterstation der geplanten Stromtrasse "Suedlink" bei Bergrheinfeld ist rechtens. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Damit steht dem Bau der Trasse nichts mehr im Wege.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Die "Bürgerinitiative Bergrheinfeld" im Landkreis Schweinfurt ist mit einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Das Gericht urteilte bei seiner Verhandlung am Donnerstag (25.01.), dass die Teilgenehmigung zum Bau einer sogenannten Konverterstation für die "Suedlink"-Gleichstromtrasse rechtmäßig erteilt worden ist.

Die "Bürgerinitiative Bergrheinfeld" hatte die sachliche Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörde beklagt und unter anderem das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung bemängelt. Mit ihrer Klage hatten sie den Bau der Konverterstation zeitweise gestoppt. Aus ihrer Sicht sei der Artenschutz, speziell der Schutz des Feldhamsters, nicht gewährleistet – weil beispielsweise großflächige Abgrabungen für eine Baugrube erlaubt werden. Die Teilgenehmigung binde faktisch die Behörde für spätere Zulassungsentscheidungen, so die Argumentation der Kläger.

Umweltverträglichkeitsprüfung ist nur für Erdkabel vorgesehen

Das Gericht ist der Meinung, dass die Teilgenehmigung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt werden konnte. Das Gesetz sehe eine solche nur für Erdkabel, nicht jedoch für Konverteranlagen vor, so das Bundesverwaltungsgericht. Genehmigungshindernisse des Wasser-, Artenschutz-, Bau- und Immissionsschutzrechts würden weder den bereits erlaubten Baumaßnahmen, noch dem künftigen Gesamtvorhaben entgegenstehen. Die Konverteranlage sei ein privilegiertes Außenbereichsvorhaben und bauplanungsrechtlich zulässig, so das Bundesverwaltungsgericht weiter.

Stromtrasse soll 2028 in Betrieb gehen

Die Regierung von Unterfranken hatte kurz nachdem die Bürgerinitiative Anfang April 2023 Klage eingereicht hatte, sogenannten Sofortvollzug angeordnet. Damit besteht seitdem Baurecht für das rund 500 Millionen Euro teure Bauprojekt des Netzbetreibers Tennet. Die "Suedlink"-Stromtrasse soll von Schleswig-Holstein über Thüringen kommend bei Mellrichstadt nach Bayern führen und dann entlang der A 71 unter anderem bis Bergrheinfeld verlegt werden. Teilweise soll die Trasse über eine Erdverkabelung realisiert werden. Bei Bergrheinfeld wird der Planung zufolge Gleichstrom über die Konverterstation in Wechselstrom umgewandelt und dann über das benachbarte neu errichtete Umspannwerk ins Stromnetz eingespeist. 2028 soll laut der Planung des Netzbetreiber Tennet – wenn die Leitungen komplett errichtet sind – auch die Konverterstation in Bergrheinfeld einsatzfähig sein.

Sensationsfund: Konverterstation auf historischer Grabstätte

Für viel Aufmerksamkeit hatte im Dezember ein Sensationsfund gesorgt: Auf dem Gelände der geplanten Konverter-Station hatten Archäologen Gräber aus der sogenannten Glockenbecherkultur gefunden. Die Toten darin wurden vor bis zu 4.600 Jahren bestattet. Experten hatten vor dem Bau der Konverterstation auf deren Areal Grabungen vorgenommen. Anders als die Klage der Bürgerinitiative haben die Funde bzw. deren Bergung laut dem Netzbetreiber Tennet zu keiner Verzögerung beim geplanten Bau der Konverterstation geführt.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!