Jurastudenten der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie der Unis in Würzburg und Erlangen-Nürnberg haben sich im Rahmen des gemeinsamen Projekts "Law Clinic" mit der letztjährigen Gesetzesnovellierung beschäftigt, nicht mit der aktuell diskutierten. Laut Markus Krajewski, Professor an der Uni Erlangen-Nürnberg soll der Schriftsatz bis Anfang Mai beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht werden.
Ziel der Studenten war es, die Gesetzesänderungen vom August 2017 auf ihre Vereinbarkeit mit dem höherrangigen Recht zu prüfen. Sie kamen dabei zu dem Ergebnis, dass einzelne Artikel, wie etwa zur Präventivhaft oder zur elektronischen Fußfessel, gegen die Verfassung verstoßen. Ob die drei Universitäten auch die derzeit diskutierte, erneute Änderung des Polizeiaufgabengesetzes untersuchen werden, steht laut Krajewski noch nicht fest.