Streusplit auf einem schneebedeckten Fußweg.
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Vor der eigenen Haustür sollte man für Sicherheit sorgen, wenn es glatt wird. Der Einsatz von Streusalz ist allerdings meist nicht erlaubt.

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Räum- und Streupflicht bei Eis: Das gilt, das ist erlaubt

Der Wetterdienst warnt vor Gefahr für Leib und Leben, denn vielerorts in Bayern ist es spiegelglatt. Wer vor der eigenen Tür für Sicherheit sorgen will, muss einiges beachten. Was ist erlaubt beim Streuen und wer haftet im Ernstfall?

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Morgen am .

Streuen auf Straße oder Bürgersteig verbinden viele vermutlich im ersten Moment mit dem klassischen Streusalz und salzigen Rändern an den Winterstiefeln. In fast allen bayerischen Städten und Kommunen ist das Streusalz allerdings gar nicht mehr erlaubt. Vor der eigenen Haustür muss zwar jeder für Sicherheit sorgen, aber zumindest auf öffentlichem Grund nicht unter Einsatz von Salzen.

Streusalz mit Folgen für die Umwelt

Denn verstreutes Salz kann ökologische Folgen haben. Das Salz versickert mit dem Schmelzwasser im Boden und kann damit Wurzeln von Bäumen und Sträuchern verletzen. Es kann Gebäude und Fahrzeuge schädigen. Vor allem aber verunreinigt es Grundwasser, Bäche oder Flüsse.

Das Landesamt für Umwelt empfiehlt deshalb einen "differenzierten Winterdienst". Das bedeutet, in vielen Städten soll nur noch an wichtigen Straßen und Gefahrenstellen mit Streusalz gearbeitet werden. Nicht mehr in Nebenstraßen.

Für den Einsatz von Streusalz drohen Bußgelder

In vielen Gemeinden ist der Einsatz von Streusalz mittlerweile mit einem Bußgeld versehen. Zum Beispiel in Amberg, Aschaffenburg, Augsburg, Bayreuth, Erlangen, Ingolstadt, Landshut, Memmingen, München, Passau oder Nürnberg gilt ein Verbot beziehungsweise ist der Gebrauch nur für wenige Ausnahmen erlaubt, etwa um steile Treppen zu sichern.

In der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt München (Absatz 5) steht zum Beispiel: An Werktagen müssen die Gehbahnen bis 7 Uhr, an gesetzlichen Sonn- und Feiertagen bis spätestens 8 Uhr von Schnee geräumt sein und Eisflächen bestreut werden. Wörtlich wird genannt: "Die Anwendung von ätzenden Stoffen, wie z. B. Streusalz u. ä., ist untersagt."

Splitt, Sand oder Blähton als Alternativen zum Salz

Als abstumpfende Streumittel gelten zum Beispiel Splitt oder Sand. Splitt-Körner sind nichts anderes als Steinchen, die ausreichend fest und scharfkantig sind, um eine raue und damit rutschfeste Oberfläche zu bilden. Im Vergleich zum Streusalz muss hier allerdings eine deutlich größere Menge eingesetzt und auch öfter nachgestreut werden, da die Steine sich teilweise in Schnee und Eisflächen einbetten.

Dazu kommt: Die Herstellung und Ausbringung des Splitts ist teuer und energieaufwändig. Außerdem muss er nach dem Auftauen des Schnees wieder zusammengefegt und entfernt werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt, die eingesammelten Körner beim nächsten Schneefall wiederzuverwenden - oder ganz darauf zu verzichten und eher mehr zu räumen.

Ähnlich ist es beim Sand. Auch dieser eignet sich in größeren Mengen als gute und günstige Möglichkeit zum Streuen. Da Sand jedoch deutlich feinkörniger ist, muss auch hier öfter nachgestreut werden. Empfohlen wird eine Streuung im dreistündigen Abstand.

Eine weitere Alternative ist Blähton, also ein kalkarmer Ton, der oft als Baustoff benutzt wird. Hier ist der Vorteil, dass er sich nicht auf dem Grund von Abwasserkanälen absetzt, sondern auf der Wasseroberfläche treibt. Blähton ist allerdings eine teurere Methode und fast viermal so teuer wie Splitt.

Gurkenwasser für den Winterdienst

Mancherorts kommt es zu lokalen Lösungen. So verwendet der Winterdienst in Dingolfing in Niederbayern zum Teil Abwasser aus einer örtlichen Fabrik. Es handelt sich um Salz-Sole, in die Gewürzgurken eingelegt worden waren.

Früher musste die Firma das Gurkenwasser nach eigenen Angaben aufwändig über die hauseigene Kläranlage entsorgen. Zugleich wird an frischem Salz und Wasser gespart.

Bei Unfällen haften meist Grundstücksbesitzer

Was passiert, wenn es durch Glatteis oder Schnee zu einem Unfall kommt und eine Person ausrutscht oder sich verletzt? Auch hierzu gibt es keine einheitlichen Regeln. Von der Stadt München heißt es auf BR24 Anfrage: Derjenige, der die Streupflicht hat, sei zuständig. Es gäbe Bereiche, die im Aufgabenfeld der Stadt liegen, hier sei dann je nach Situation zu entscheiden.

Auch André Winkel von der Stadt Nürnberg meint: "Die Haftung liegt bei den Besitzern des Grundstücks." Wenn diese also dafür gesorgt haben, dass der Gehweg geräumt sei, könnte es sein, dass die verletzte Person selbst haften muss. Er betont, es müsse je nach Fall entschieden werden, aber grundsätzlich "muss man im Winter damit rechnen, dass es draußen glatt ist und sich dementsprechend verhalten."

Im Video: Womit bei Eis und Schnee streuen - außer Salz?

Wenn es schneit und glatt wird, heißt es, Gehsteige und Wege räumen und streuen. Aber womit? Mit Streusalz eher nicht - das haben auch viele bayerische Städte und Gemeinden größtenteils verboten. Umweltfreundliche Alternativen sind gefragt...
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Dieser Artikel ist erstmals am 15.12.2022 auf BR24 erschienen. Das Thema ist erneut aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.

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