Mann fegt sein Auto von Schnee frei
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Winterwetter: Bußgelder für Autofahrer bei Eis und Schnee

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Winterwetter: Bußgelder für Autofahrer bei Eis und Schnee

Ran an den Eiskratzer! Nur ein winziges Sichtloch an der Windschutzsscheibe kann ordentlich kosten. Genauso wie der Schnee, der sich auf dem Autodach türmt. Der Gesetzgeber hat noch weitere Winter-Bußgelder in petto.

Vereiste Scheiben, glatte Straßen und eine dicke Schneehaube auf dem Autodach: Der Winter macht Autofahrern keinen Spaß. Ums Autoabfegen und ums Scheibenfreikratzen kommt man nicht herum. Ganz gefährlich ist es, bei Eis und Schnee keine Winterreifen aufgezogen zu haben. Da ist es besser, das Auto stehenzulassen. Tun Sie es nicht und werden dabei erwischt, müssen Sie mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt rechnen. 80 Euro werden fällig, wenn dabei der Verkehr behindert wird. Mit Gefährdung müssen 100 Euro und mit einem Unfall 120 Euro gezahlt werden, so der Bußgeldkatalog. Ein Punkt in Flensburg gibt es in jedem Fall auch noch dazu.

Scheiben müssen freigekratzt sein

Um freie Sicht zu gewährleisten, muss in der Scheibenwischanlage Frostschutzmittel enthalten sein. Wer nur ein kleines Guckloch in die Frontscheibe kratzt, sieht nicht genug und riskiert zudem ein Bußgeld von mindestens zehn Euro.

Auto nicht warmlaufen lassen

Wer sich all die Mühe sparen und mit dem Auto erst durchstarten will, wenn es im Stand schön warmgelaufen ist und die Scheiben von alleine abgetaut sind, riskiert nicht nur Ärger mit den genervten Nachbarn, sondern auch ein Bußgeld von 80 Euro.

Schneefrei - gilt für alle Signalgeber

Auch Blinker, Rücklicht, Scheinwerfer und Kennzeichen müssen von Schmutz und Schnee befreit werden. Ist das Kennzeichen verschneit, sind fünf Euro fällig.

Autodach von Schnee befreien

Was viele nicht wissen: Autofahrer sind verpflichtet, das Autodach vom Schnee zu befreien. Der Schnee kann beim Herunterfallen den nachfolgenden Verkehr behindern oder beim Bremsen nach vorne auf die Scheibe rutschen und so die eigene Sicht behindern. Hier ist ein Bußgeld von 25 Euro fällig.

Schnee und Eis: Alles Üble kommt von oben

Vor Fahrtantritt sollten Autofahrer grundsätzlich immer auch das Dach von Schnee und Eis befreien. Sonst kann während der Fahrt Schnee auf die Frontscheibe rutschen und dem Fahrer die Sicht nehmen - oder nachfolgende Pkw-Fahrer behindern. Verliert ein Fahrzeug während der Fahrt Eisbrocken oder Schnee, ist das bereits eine Ordnungswidrigkeit. Wird dadurch jemand verletzt oder getötet, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Auch Blinker, Rücklichter und Scheinwerfer müssen vor Fahrtantritt von Schnee oder Schmutz befreit werden.

Verschneite Verkehrsschilder besser nicht ignorieren

Übrigens: Wer glaubt, Verkehrsschilder ignorieren zu dürfen, weil sie verschneit sind, irrt. Zumindest ortskundige Anwohner müssen sich daran halten. Ortsfremde können damit rechnen, dass der Gesetzgeber Gnade vor Recht ergehen lässt. Das gilt allerdings nicht für Schilder, die allein schon an ihrer Form zu erkennen sind - wie zum Beispiel ein Vorfahrts- oder Stoppschild. Der Bußgeldkatalog verrät, welche Strafen Sie im Fall der Fälle zu zahlen haben.

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Dieser Artikel ist erstmals am 13.12.2019 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.

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