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Justizgebäude in Nürnberg

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Schwimmbadbesucher können keine "Rundum-Kontrolle" erwarten

Schwimmbadbesucher können keine "Rundum-Kontrolle" erwarten. Das bestätigte das Oberlandesgericht Nürnberg. Das Gericht wies die Berufung eines Klägers zurück, der nach einem Unfall Schadenersatz von der Stadt verlangt hatte.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Nachmittag am .

Wegen eines von einem Turmspringer verursachten Unfalls im Nürnberger Westbad wollte der Kläger Schadensersatz in Höhe von 100.000 Euro von der Stadt Nürnberg zugesprochen bekommen. Von der Stadt könne nicht verlangt werden, jeden einzelnen Springer ständig zu beaufsichtigen und jeden einzelnen Sprung gesondert freizugeben, so das Gericht.

Sprung vom Zehn-Meter-Turm

Der Kläger soll am 20. Juli 2014 gegen 18.00 Uhr im von der Stadt betriebenen Nürnberger Westbad eine schwere Verletzung am linken Arm erlitten haben, als er unterhalb des Sprungturms geschwommen war und ein Unbekannter vom Zehn-Meter-Brett auf ihn sprang. In der Folge konnte der unbekannte Springer nicht ausfindig gemacht werden. Der Kläger war der Meinung, dass der Unfall hätte vermieden werden können, wenn ein Bademeister auf dem Sprungturm die Sprünge kontrolliert hätte. Er hatte deshalb Klage am Landgericht Nürnberg-Fürth eingereicht.

Lückenlose Aufsicht nicht möglich

Nach sechs Verhandlungstagen und neun - zum Teil widersprüchlichen - Zeugenaussagen zum Unfallhergang, hatte das Landgericht die Klage abgewiesen. Daraufhin hatte der Kläger Berufung beim Oberlandesgericht Nürnberg eingelegt. Das bestätigte nun, dass eine lückenlose Aufsicht jedes einzelnen Badegastes in Schwimmbädern weder üblich noch zumutbar und auch nach ständiger Rechtsprechung nicht erforderlich ist. Dies gelte auch für die Aufsicht an besonderen Einrichtungen des Schwimmbades, etwa an einem Sprungturm.