Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt München gegen 116 Unternehmen ein Ermittlungsverfahren ein. Der Vorwurf: Mindestlohn-Prellerei. Das sei zwar fast doppelt so viel wie im Jahr 2016, sagte eine Sprecherin des Hauptzollamts München dem Bayerischen Rundfunk. Doch eine Tendenz lasse sich nicht daraus erkennen, denn die Zahlen schwankten jedes Jahr.
Eine Ordnungswidrigkeit
Das Hauptzollamt München ist zuständig für die Stadt und den Landkreis München, den Flughafen, Teile Fürstenfeldbrucks und Dachau. Besonders kontrolliert wurden die Branchen mit einer hohen Mitarbeiterfluktuation, so zum Beispiel Gebäudereinigungsfirmen, das Baugewerbe sowie Gaststätten und Hotels. Bei Verstößen gegen den Mindestlohn handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Das Hauptzollamt München verhängte Bußgelder in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro. (Autor: Moritz Steinbacher)