Prozessauftakt am Amtsgericht Haßfurt: der Angeklagte (grauer Anzug) wurde schließlich zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
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Prozessauftakt am Amtsgericht Haßfurt: der Angeklagte (grauer Anzug) wurde schließlich zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

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Raserprozess: Über drei Jahre Freiheitsstrafe für Angeklagten

Im Prozess um ein illegales Autorennen mit Todesfolge ist das Urteil gefallen. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Eine Frau war nach einem Zusammenstoß mit dem Raser ums Leben gekommen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Das Amtsgericht Haßfurt hat am Abend einen 33-jährigen Mann unter anderem wegen "Verbotenen Autorennens mit Todesfolge" und Fahrerflucht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Weiterhin darf er erst frühestens in fünf Jahren wieder eine Fahrerlaubnis bekommen.

Mit dem Urteil blieb das Schöffengericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die wollte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten erreichen. Die Nebenkläger – der Ehemann der bei dem Unfall ums Leben gekommenen 55-jährigen Frau und deren beide Töchter – wollten eine Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren erwirken.

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Angeklagter wendet sich unter Tränen an Angehörige des Opfers

Der Verteidiger fand in seinem Plädoyer, dass eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten angemessen sei. Diese sollte zur Bewährung ausgesetzt werden, weil sein Mandant seine Schuld in vollem Umfang eingestanden hatte.

In seinen letzten Worten vor dem Urteilsspruch wandte sich der 33-Jährige erneut unter Tränen an die Angehörigen des Unfallopfers und erklärte, dass er alleine für das erlittene Leid der Familie und den Tod der 55-jährigen Autofahrerin verantwortlich sei.

Richter: Freiheitsstrafe kann Tod der Frau nicht kompensieren

Der Vorsitzende Richter sagte vor der Urteilsbegründung, dass es in diesem Prozess um sehr viel Leid gegangen sei. Um Leid, das die Angehörigen des Unfallopfers erlitten hätten und um Leid, das der Angeklagte mit seiner Familie aufgrund seiner Schuld erlitten habe. Weiter sagte er, dass es keinen Wettbewerb gebe, wer am meisten leide. Es sei auch völlig klar, dass weder eine Freiheitsstrafe noch Geld kompensieren könne, dass ein Mensch gestorben ist.

Der Vorsitzende Richter kritisierte zudem, dass das Gericht im Vorfeld des Prozesses anonyme Briefe mit unterschiedlichsten Unterstellungen zum Angeklagten erhalten habe. Ob das Urteil rechtskräftig ist, ist noch nicht bekannt.

Vor genau einer Woche war das Verfahren gegen den 33-jährigen Mann gestartet. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, an einem Abend im April letzten Jahres auf dem Autobahnzubringer bei Theres im Landkreis Haßberge mit überhöhter Geschwindigkeit mit seinem Wagen auf die Gegenfahrbahn geraten und dort mit dem Auto einer 55-jährigen Frau zusammengestoßen zu sein. Die Frau kam dabei ums Leben.

Kein weiteres Auto bei "illegalem Autorennen" beteiligt

Trotz des Vorwurfs "Verbotenes Autorennen mit Todesfolge" war kein anderes Auto im Rahmen eines tatsächlichen Rennens beteiligt. Der Angeklagte war mit einem 430 PS starken VW Tuareg unterwegs. Die Frau saß in einem VW Up Kleinwagen. Der Angeklagte soll von Untertheres in Richtung A 70 gefahren sein. Im Baustellenbereich der Mainbrücke soll er bei erlaubten 50 Stundenkilometern mit bis zu 80 km/h unterwegs gewesen sein. Im anschließenden Bereich Richtung Autobahn soll er bei weiterhin erlaubten 50 km/h auf bis zu 124 km/h beschleunigt haben und dann in einer Kurve mit dem Auto der 55-Jährigen zusammengestoßen sein.

Nach dem Unfall soll sich der Angeklagte aus seinem Autowrack befreit haben und mit leichteren Verletzungen zu Fuß geflohen sein. Die Nebenkläger wollten am ersten Prozesstag erreichen, dass der Angeklagte wegen Mordes verurteilt und das Verfahren an das Landgericht Bamberg weitergeleitet wird. Und zwar, weil er billigend den Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers in Kauf genommen habe. Einmal, weil er vorher Alkohol getrunken haben soll und dann, weil sein Auto mit 430 PS und über zwei Tonnen Gewicht ein, so wörtlich, "gemeingefährliches Tatmittel" gewesen sei. Das Amtsgericht Haßfurt hatte den Antrag abgewiesen.

Angeklagter räumt Schuld in vollem Umfang ein

In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Angeklagte nach dem Unfall neun Stunden lang nicht aufzufinden gewesen sei, weil er eine mögliche Fahrt unter Alkohol habe vertuschen wollen. Er sei nach dem Auffinden bei fünf Grad Celsius mit nacktem Oberkörper unterkühlt gewesen.

Der Angeklagte räumte bereits am ersten Prozesstag seine Schuld in vollem Umfang ein. Er sagt aber, dass er sich schon ab dem Ortsschild von Untertheres, von wo seine halsbrecherische Fahrt begonnen haben soll, an fast nichts mehr erinnern könne.

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