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Angeklagter (r.) im Vergewaltigungsprozess verdeckt sein Gesicht.

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Prozess um Vergewaltigung: Joggerin bewusstlos gewürgt

Der wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall angeklagte 28-Jährige hat zum Prozessauftakt geschwiegen. Polizisten nannten Details der Vergewaltigung einer Joggerin auf Höhe des Englischen Gartens. Von David Herting

Polizisten, die die Joggerin in Oberföhring kurz nach der Tat befragten, berichteten von deutlichen und zum Teil schweren Verletzungen im Gesicht der 45-Jährigen. Die Frau soll gegen 20 Uhr beim Joggen im Münchner Stadtteil Oberföhring auf Höhe des Englischen Gartens von hinten überfallen und gewürgt worden sein, bis sie in Ohnmacht fiel. Während ihrer Ohnmacht soll sie von dem Täter vergewaltigt worden sein.

Unter Schock aus Gebüsch gekrochen

Unbestimmte Zeit später, so die Aussagen verschiedener Polizisten, sei die Frau im Schock aus einem Gebüsch gekrochen, in das sie der Angeklagte gezogen haben soll. Sie Frau habe zunächst versucht, weiter zu joggen. Dann habe sie ihre Schmerzen bemerkt und war zu einer 200 Meter entfernten Gaststätte gegangen. Von dort aus rief ein Kellner die Polizei.

Auf ihrem Weg in die Klinik hat die Frau einer Polizistin erzählt, dass sie glaubte, mit den Kopfhörern ihres iPod gewürgt worden zu sein und sich so mit Händen und Füßen gewehrt zu haben, dass der Angreifer auf jeden Fall ebenfalls Verletzungen haben muss.

Prozess wird am Dienstag fortgesetzt

Am zweiten Prozesstag an diesem Dienstag werden weitere Zeugen der Tat in München-Oberföhring gehört. Eventuell wird eines der beiden Opfer ebenfalls aussagen.

Der Angeklagte soll schon im November 2015 eine Frau in Rosenheim überfallen, brutal gewürgt und vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm im Fall der Münchner Joggerin versuchten Mord vor, weil Mordmerkmale wie "Heimtücke" und "Befriedigung des Geschlechtstriebs" vorlägen.

Verteidiger: Mandant will derzeit nicht aussagen

Zum Auftakt des Prozesses am Münchner Landgericht I hatte der Anwalt des 28-Jährigen erklärt, sein Mandant wolle derzeit nicht aussagen. Details zur Person erfuhr das Gericht aus der Akte des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus dem Erstinterview des Türken. Seinen Angaben zufolge ist er verheiratet, hat zwei Kinder und ist 2015 aus der Türkei Richtung Deutschland geflohen. Weil er Kurde sei, habe er sein Dorf verlassen müssen, weil er ständigen Schikanen, Verfolgungen, Folterungen und Inhaftierungen entgehen wollte.