Der Jäger sitzt auf der Anklagebank im Landgericht Amberg
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Prozess um Jagdunfall: Ein Jahr auf Bewährung für Jäger

Das Landgericht Amberg hat einen Jäger aus Nittenau wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Der 46-Jährige hatte 2018 bei einer Drückjagd den Beifahrer eines vorbeifahrenden Autos getroffen.

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Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Urteil im Prozess um den tödlichen Jagdunfall bei Nittenau: Der angeklagte Jäger wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Das Amberger Landgericht sprach ihn der fahrlässigen Tötung schuldig. Dazu muss er 20.000 Euro an die Eltern des getöteten Beifahrers zahlen und 10.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation.

In den Plädoyers am Vormittag hatte die Staatsanwaltschaft anderthalb Jahre Haft auf Bewährung gefordert, die Verteidigung neun Monate Haft auf Bewährung. Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Urteilsbegründung: Jäger hat Sorgfaltspflicht verletzt

Der Jäger habe eine Schusslinie gewählt direkt in Richtung der B16, begründet die Vorsitzende Richterin das Urteil. Zudem habe kein ausreichender Kugelfang bestanden. Der Jäger habe gewusst, dass er in Richtung der B16 schoss, wo sich Menschen aufhalten können, und er hätte laut Gericht diese beiden Sorgfaltspflichten einhalten können. "Wenn er das gemacht hätte, wäre der Tod (des Beifahrers) nicht eingetreten", so die Kammer.

Fahrlässige Tötung könne auch mit einer Geldstrafe geahndet werden, merkte der Verteidiger heute in seinem Plädoyer an. Die Kammer aber hielt ein Jahr Freiheitsstrafe für angemessen. Der Umgang mit Waffen in diesem Land und das gesetzte Vertrauen in die entsprechenden Personen sei nicht mit einem Verkehrsunfall zu vergleichen, so die Kammer.

Nebenkläger halten Urteil für zu mild

Der Jäger nahm das Urteil regungslos an. Die Eltern des Getöteten halten das Urteil für zu mild. Sie hätten erwartet, dass der Jäger in Haft komme, sagte der Vater direkt nach der Verhandlung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kritik vom Verteidiger: "Verfahren zu hoch gehängt"

Am Vormittag kritisierte der Verteidiger, das Verfahren sei von der Staatsanwaltschaft "etwas zu hoch" gehängt worden. Ein Verfahren am Amtsgericht oder auch ein Strafbefehl hätten ausgereicht. Die Staatsanwaltschaft begründete das mit dem großen öffentlichen Interesse an dem Fall. Das bejahte auch die Kammer und sieht ebenfalls ein großes öffentliches Interesse.

Drückjagd im August 2018

Bei einer Drückjagd in einem Maisfeld in der Nähe von Nittenau hatte der Jäger im vergangenen August ein vorbeifahrendes Auto getroffen und den Beifahrer getötet. Unter Tränen hatte er sich im Prozess bei den Eltern des Getöteten entschuldigt. Sie traten als Nebenkläger auf.

Der Jäger wird nie wieder jagen, er hat seinen Jagdschein auslaufen lassen und seine Waffen abgegeben.