Polizeibeamter von hinten fotografiert (Symbolbild)
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Prozess in Memmingen: Eine Tötung und ein suspendierter Polizist

Vor dem Landgericht Memmingen soll der gewaltsame Tod einer Frau in Bad Wörishofen aufgeklärt werden. Im Verlauf der Ermittlungen ist ein Polizist suspendiert worden. BR-Recherchen deuten auf private Kontakte des Beamten zum Opfer hin.

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Ein 28-Jähriger muss sich nach dem gewaltsamen Tod einer Frau in Bad Wörishofen vor Gericht verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine 35 Jahre alte Lebensgefährtin in der Nacht auf den 28. März 2021 mit Messerstichen getötet zu haben. Für Aufsehen sorgte die Tat auch deshalb, weil im Zuge der Ermittlungen der langjährige Dienststellenleiter der Polizei Bad Wörishofen suspendiert worden war. Der Prozess vor dem Landgericht hätte am Montag fortgesetzt werden sollen – dieser Termin fiel aber kurzfristig aus.

  • Prozess in Memmingen: Frau mit 35 Messerstichen getötet

Suspendierter Polizist hatte privaten Kontakt zum Opfer

Laut Aussage eines Sprechers des zuständigen Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West ist der Polizist suspendiert worden, um so "die Neutralität der Ermittlungen sowie den Schutz des betroffenen Beamten zu gewährleisten". Über einen möglichen Grund der Suspendierung war lange spekuliert worden, nun liegen dem BR Informationen vor, wonach der Beamte auch außerdienstlich Kontakt zu der später ermordeten Frau gehabt haben soll. Von einem "derben Chatverlauf" der beiden ist die Rede.

Das Opfer hatte einen früheren Messerangriff überlebt

Kennengelernt haben sollen sich das spätere Opfer und der Polizeibeamte demzufolge im Mai 2020, als die Frau schon einmal nur knapp einen Messerangriff überlebt hatte. Damals hatte ein 48-jähriger Mann, ihr damaliger Lebensgefährte, drei Frauen mit einem Messer angegriffen und teils lebensgefährlich verletzt. Der Täter wurde mittlerweile zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Die 35-Jährige überlebte den Angriff. Aber noch während dem Täter der Prozess gemacht wurde, wurde die Frau ein weiteres Mal Opfer eines Messerangriffs, den sie nicht überlebte. Sie war im Prozess gegen den 48-Jährigen als Nebenklägerin aufgetreten.

Suspendierter Polizist soll nicht vor Gericht aussagen

Auf die Rolle des früheren Polizeichefs angesprochen, will die Staatsanwaltschaft Memmingen nicht bestätigen, dass es einen privaten Kontakt zwischen dem Beamten und dem späteren Opfer gegeben hat. Allerdings habe man den Polizisten als Zeugen verhört. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass dessen Aussage für den Strafprozess um die Tötung der 35-Jährigen nicht relevant sei. Deshalb sei auch nicht geplant, den langjährigen Dienststellenleiter als Zeugen vor Gericht zu laden. Alles andere, so die Aussage der Staatsanwaltschaft, wolle man den mit der dienstrechtlichen Prüfung betrauten Stellen überlassen.

Polizei geht nicht von Straftat bei suspendiertem Kollegen aus

Die dienstrechtliche Prüfung liegt jetzt beim Polizeipräsidium München. Dorthin habe man das laufende Disziplinarverfahren "zur Wahrung der Neutralität" abgegeben, sagte ein Sprecher des bislang zuständigen Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West. Zwar gehe man nicht davon aus, dass das Verhalten des Beamten strafrechtlich relevant ist, bis aber feststeht, ob er dienstrechtliche Konsequenzen zu befürchten hat, bleibe das Verbot zur Ausübung seiner Dienstgeschäfte bestehen.

Polizist bleibt bis Prozessende suspendiert

Erfahrungsgemäß, so der Polizeisprecher, dürfte die dienstrechtliche Prüfung erst zu einem Abschluss kommen, wenn auch der nun laufende Prozess vor dem Landgericht Memmingen beendet ist. Für diesen sind insgesamt sechs weitere Termine angesetzt, da sich die Beweisaufnahme laut Aussage des Gerichts sehr aufwendig gestaltet. Insgesamt sechs Sachverständige und 22 Zeugen sollen vor Gericht gehört werden, darunter auch die Mutter des Angeklagten, die für den Prozess extra aus Bulgarien anreisen muss. Ein Urteil soll Ende Januar fallen.

Angeklagter will Aussage zu Tötungsvorwürfen machen

Zu den Tötungsvorwürfen hat der bulgarische Angeklagte bislang geschwiegen. Für den ursprünglich am 10. Januar geplanten Prozesstag hatte sein Anwalt angekündigt, eine Erklärung seines Mandanten vorzutragen. Darin sollte sich der Angeklagte zu den Vorwürfen äußern – insoweit er sich an die Geschehnisse der Tatnacht erinnern kann. Sowohl er als auch sein Opfer sollen zum Zeitpunkt der Tat stark alkoholisiert gewesen sein.

Angeklagter soll Opfer mit mehreren Messern getötet haben

Der 28-jährige Angeklagte soll seine Lebensgefährtin mit 35 Messerstichen getötet haben: Nachdem zwei der Messer abgebrochen waren, soll er seine Tat mit einem dritten Messer zu Ende gebracht haben.

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