Fast alle der 2.000 bis 2.500 Menschen, die an dem Protest gegen Corona-Maßnahmen in Augsburg teilgenommen haben, haben sich laut Polizei friedlich verhalten, vereinzelt kam es aber auch zu Auseinandersetzungen.
Polizei klärt Protest-Teilnehmer über Rahmenbedingungen auf
Gegen 17 Uhr hatten sich laut Polizei mehrere hundert Personen auf dem Augsburger Rathausplatz versammelt. Per Lautsprecherdurchsage klärten Einsatzkräfte die Anwesenden über "den weiteren Ablauf und die Rahmenbedingungen" auf, wie es im Polizeibericht heißt. Ebenso wurde den Protestierenden die festgelegte Wegstrecke für die Versammlung mitgeteilt. Gegen 17.10 Uhr startete der Protestzug, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hielten sich zunächst an die Anweisungen, so die Polizei.
Polizeiketten lenken Menschenströme durch Augsburg
Im Bereich der Konrad-Adenauer-Allee verließen dann mehrere Teilnehmer die festgelegte Wegstrecke. Es bildeten sich zudem zwei weitere Gruppen, die sich selbstständig durch die Innenstadt bewegten. Die Polizei bildete daraufhin mehrere Polizeiketten, "um die Gruppierungen entsprechend zu lenken und wieder zusammenzuführen", so das Polizeipräsidium in seinem Bericht.
Polizisten drohen Zwang an
Dabei habe auch unmittelbarer Zwang angedroht oder in Form von Schieben und Drücken angewandt werden müssen. Die Polizei vereinte die Gruppen schließlich im Bereich der Maximilianstraße, wo die Versammlung stationär fortgeführt wurde. Gegen 19.15 Uhr war die Versammlung beendet.
Bewaffneter Protestteilnehmer stößt Polizist zu Boden
Ein Polizeibeamter wurde von einem Demonstranten beim Versuch, eine Polizeikette zu durchbrechen, zu Boden gestoßen. Der mutmaßliche Täter wurde festgenommen. Bei der anschließenden Durchsuchung wurde ein Messer bei ihm gefunden, berichtet die Polizei. Ein Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und einer Straftat nach dem Versammlungsgesetz wurde eingeleitet.
Polizei zeigt Protestleiter an
Außerdem haben die Polizisten Personen ausgemacht, die die unangemeldeten Versammlungen mit Lautsprecheransagen aktiv leiteten. Gegen sie wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der unterlassenen Versammlungsanzeige eingeleitet. Nach aktuellem Sachstand sind laut Polizeipräsidium Schwaben Nord weder Teilnehmer noch Einsatzkräfte im Laufe der Versammlung verletzt worden.
Stadt Augsburg hat vor den Protesten Allgemeinverfügung erlassen
Die Stadt Augsburg hatte vor den Protesten eine sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung für mögliche sogenannte „Spaziergänge“ gegen die Corona-Maßnahmen am Wochenende und am kommenden Montag erlassen. Darin wird unter anderem auf die bei Veranstaltungen geltenden Abstands- und Maskenregeln hingewiesen. Charakteristisch für die sogenannten Spaziergänge sei das Fehlen eines sich bekennenden Versammlungsleiters, heißt es in der Mitteilung der Stadt.
Am 27.12.21 hätten sich rund 1.000 Menschen an einem nicht angemeldeten Demonstrationszug beteiligt, am 3.1.22 seien es rund 3000 gewesen. Dabei sei es zu Verstößen gegen die Abstandsregeln gekommen, so die Polizei. Auch für künftige Proteste bestehe die Gefahr, dass die infektionsschutzrechtlich vorgesehenen Mindestabstände nicht eingehalten werden könnten.
Ordnungsreferent: Versammlungsfreiheit ist kein Freifahrtschein
"Die Ausübung und der Schutz der Grundrechte ist auch in schwierigen Zeiten möglich", sagt Ordnungsreferent Frank Pintsch. Eines sei aber klar: "Die Versammlungsfreiheit ist kein Freifahrtschein – jeder, der seine Meinung öffentlich äußert, muss dies friedlich und mit Rücksicht auf seine Mitmenschen tun." Bisher seien die Versammlungen in Form von "Spaziergängen" nahezu ausschließlich friedlich verlaufen. Zuwiderhandlungen gegen die geltenden Maßnahmen sind mit Geldbußen von bis zu 3.000 Euro belegt.
Polizeieinsatz hängt vom Verhalten der Protesteilnehmer ab
Der Polizeivizepräsident des Polizeipräsidiums Schwaben-Nord, Markus Trebes, hatte im Vorfeld der sogenannten "Spaziergänge" die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Polizei klargestellt. Bei diesen Zusammenkünften handle es sich per Definition um Versammlungen im Sinne des Grundgesetzes, die den rechtlichen Bestimmungen des Versammlungsrechtes unterlägen, so Trebes. Die Maßnahmen der Polizei orientierten sich dabei am Verhalten der Versammlungsteilnehmer.
Polizei will Aggression und Gewalt bei Protesten nicht tolerieren
Aggression und Gewalt gegen die hiesige Bevölkerung, Menschen mit anderer Meinung oder Einsatzkräfte der Polizei würde man ebenso wenig tolerieren wie bewusste Verstöße gegen geltende Vorschriften. Dabei stehe auch die Einhaltung des Infektionsschutzes im Fokus der Sicherheitsbehörden. Die Polizei werde die Versammlungen begleiten und im Bedarfsfall von geschlossenen Einheiten der Bereitschaftspolizei unterstützt.
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