Blick auf das Amtsgericht Ansbach

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Polizist wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vor Gericht

Ein Polizist steht in Ansbach vor Gericht, weil er eine private Waffe nicht vorschriftsmäßig aufbewahrt haben soll. Der Polizist ist auch in den Fall des "Reichsbürgers" von Georgensgmünd verwickelt und vom Dienst suspendiert. Von Karin Goeckel

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Ein 52 Jahre alter Polizist muss sich vor dem Amtsgericht Ansbach verantworten, weil er eine Waffe nicht vorschriftsmäßig aufbewahrt haben soll. Bei einer Durchsuchung in seinem Haus war eine private Pistole gefunden worden.

Kontakt zu "Reichsbürger" von Georgensgmünd

Der Fall ist brisant, denn der Polizist kannte den "Reichsbürger" von Georgensgmünd (Lkr. Roth) privat. Nach den tödlichen Schüssen im Oktober 2016 war der 52-Jährige vom Dienst suspendiert worden. Ursprünglich war er auch wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung im Amt durch Unterlassen angeklagt gewesen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wusste der Hauptkommissar von der Gefährlichkeit und dem Waffenbesitz des "Reichsbürgers" und hätte seine Kollegen vor dem Einsatz warnen müssen.

Landgericht wies Klage ab

Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Nürnberg-Fürth ließ die Anklage wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung im Amt durch Unterlassen aber nicht zu. Es gebe keine Pflicht, privat erlangte Informationen an die Dienststelle weiterzuleiten. Diese müssten einen konkreten Bezug zu einer Straftat haben, hieß es damals in der Begründung der Kammer. Der Beamte habe zudem nicht wissen können, dass die Polizei bei dem "Reichsbürger" eine Razzia durchführen wollte – er war dienstlich nicht mit dem Fall befasst.

"Reichsbürger" erschoss Polizisten

Am 19. Oktober 2016 hatte der "Reichsbürger" Wolfgang P. in seinem Haus in Georgensgmünd Schüsse auf Polizisten abgegeben. Ein 32-jähriger Beamter starb, zwei weitere wurden verletzt. Dafür war Wolfgang P. vergangenen Herbst zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.