Landgericht Regensburg.
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Regensburg

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Polizist schießt auf Quad bei Verkehrskontrolle: Anklage erhoben

Viermal hat ein Polizist im Mai 2022 auf die Reifen eines Quads geschossen. Dessen Fahrer wollte flüchten. Die Schüsse sollen jedoch rechtswidrig gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft hat nun gegen den Polizisten und den Quadfahrer Anklage erhoben.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Ein Polizist, der bei einer Verkehrskontrolle nahe Roding (Kreis Cham) auf die Reifen eines flüchtenden Quadfahrers geschossen hatte, ist dafür nun von der Staatsanwaltschaft Regensburg angeklagt worden. Die Anklageschrift legt dem angeschuldigten Polizeibeamten insbesondere gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und versuchte Körperverletzung im Amt zur Last.

Quad wohl nicht auf Polizisten zugefahren

Eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Roding hatte den Quadfahrer im Mai 2022 kontrollieren wollen. Als dieser flüchtete, gab der 36-jährige Beamte vier Schüsse ab. Später rechtfertigte er die Aktion in einem Aktenvermerk damit, dass der Fahrer des Quads gezielt auf ihn zugefahren sei. Entsprechende Untersuchungen wurden eingeleitet, über deren Ergebnis die Chamer Zeitung berichtet. Sie legen nahe, dass das Quad nicht auf den angeschuldigten Polizeibeamten zugefahren sein könne, sondern schräg nach links von diesem weggefahren sei.

Nicht durch Notwehr gerechtfertigt: Schüsse wohl rechtswidrig

Somit seien die Schüsse wohl rechtswidrig abgegeben worden, da sie nicht durch Notwehr gerechtfertigt gewesen seien und keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben des Polizeibeamten oder einer anderen Person bestanden hätte, so die Staatsanwaltschaft zu BR24.

Der Polizist hat über seinen Verteidiger angegeben, dass er sich durch das Verhalten des Quadfahrers bedroht gefühlt und deshalb geschossen habe.

Quadfahrer fuhr mit 1,4 Promille vor Polizei davon

Auch der Quadfahrer wurde von der Staatsanwaltschaft Regensburg angeklagt. Ihm wird unter anderem Trunkenheit im Verkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Als er nach seiner Flucht vor den Beamten doch anhielt, wurden bei ihm circa 1,4 Promille Alkohol im Blut festgestellt. Das Amtsgericht Cham wird nun darüber entscheiden, ob die beiden Hauptverfahren eröffnet werden.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass für beide Angeschuldigte uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt.

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