Die Verhandlung wurde ausgesetzt, weil der Anwalt des Angeklagten sagte, er habe keine Ladung bekommen. Wann das Verfahren nun stattfindet, ist unklar. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in einer sogenannten Pflege-Wohngemeinschaft in Nüdlingen bei Bad Kissingen im August 2015 Pflegekräfte angewiesen zu haben, keinen Notarzt zu rufen, obwohl das aus Sicht einer Pflegekraft wegen des gesundheitlichen Zustands eines zu Pflegenden dringend nötig gewesen wäre. Verhandelt wird dabei unter anderem der Fall eines 63- jährigen Mannes. Der Mann lag nach einem Motorradunfall im Wachkoma.
Aussage von Pflegerin
Dem BR liegt das Schreiben einer ehemaligen Pflegekraft vor. Sie beklagt, von ihrem damaligen Chef angewiesen worden zu sein, trotz 41 Grad Fiebers und einem Puls von 220 Schlägen pro Minute keinen Notarzt rufen zu dürfen. Dem Mann könne doch geholfen werden "mit Beine hochlagern, über eine Sonde Kaffee spritzen, Wadenwickel und nicht verrückt machen…", habe der Angeklagte gegenüber der ehemaligen Pflegekraft laut dem Schreiben gesagt.
Wund gelegen
Der Bruder des mittlerweile verstorbenen Mannes sagte, sein Eindruck von der Einrichtung sei "verheerend" gewesen. Er habe Fotos von seinem Bruder mit wundgelegenen Stellen gemacht. Außerdem haben aus seiner Sicht zu wenige Pflegekräfte in der Einrichtung gearbeitet. Der Angeklagte streitet die Vorwürfe ab. Für den Prozess sind drei Verhandlungstage angesetzt. 15 Zeugen sollen gehört werden.