Die JVA Würzburg
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Neue Cannabis-Regeln: Erste Häftlinge in Mainfranken entlassen

Die Teil-Legalisierung von Cannabis hat Auswirkungen auf den Strafvollzug: In Würzburg wurden zwei Häftlinge aus der JVA entlassen. Im Raum Schweinfurt führte die neue Lage dazu, dass mehrere Personen ihre Strafe gar nicht erst antreten mussten.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Aufgrund der jüngsten Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April wurden in Mainfranken bereits mehrere Menschen aus der Haft entlassen. Das Gesetz beinhaltet neben der teilweisen Legalisierung des Konsums, Besitzes und Anbaus von Cannabis nämlich auch einen rückwirkenden Straferlass in bestimmten Fällen.

Laut dem Würzburger Oberstaatsanwalt Tobias Kostuch werden dadurch Verurteilungen aus der Vergangenheit nachträglich beseitigt, wenn sie noch nicht vollständig vollstreckt sind und nach neuer Rechtslage straffreies Verhalten betreffen.

Konkret bestätigte Kostuch dem Bayerischen Rundfunk aktuell in diesem Zuge zwei Entlassungen aus der JVA. In Schweinfurt gab es zwar keine Entlassungen, aber ausgebliebene Strafantritte. Wie der Schweinfurter Oberstaatsanwalt Reinhold Emmert sagte, wurden in zwei Fällen bereits erfolgte Ladungen zum Strafantritt angehalten. In einem weiteren Fall wird von der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe abgesehen. Wie die Staatsanwaltschaft in Aschaffenburg bekanntgab, wurde aus der dortigen JVA niemand vorzeitig entlassen.

Noch keine Aussagen über weitere Entlassungen

Ob in nächster Zeit noch weitere Personen in Würzburg freikommen werden, konnte Oberstaatsanwalt Kostuch nicht sicher sagen. Dies hänge von gerichtlichen Entscheidungen ab. Wenn, dann handele es sich jedenfalls nur um eine geringe – sicher einstellige – Zahl von Personen. Für Schweinfurt konnte Oberstaatsanwalt Emmert keine Aussage dazu treffen, ob es zu vorzeitigen Haftentlassungen kommen wird.

Sicher ist Emmert zufolge jedoch, dass die Teillegalisierung zu einem immensen Mehraufwand führe. Sämtliche betroffenen Verfahren müssten zunächst einmal identifiziert und dann überprüft werden, ob und in welchem Umfang sich die Teillegalisierung tatsächlich auf das konkrete Verfahren auswirken würde. Besonderen Arbeitsaufwand würden solche Verfahren verursachen, in den Personen nicht nur wegen des nunmehr straffreien Verhaltens, sondern auch wegen anderer Taten verurteilt worden sind. Insgesamt müssen im Zuge der Teil-Legalisierung in Bayern offenbar 29.000 Strafakten überprüft werden.

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