Der Verein "Hilfswerk & Tafel Nürnberg" ist in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Nürnberg unterlegen. Er betreibt ähnlich wie die Nürnberger Tafel eine Ausgabestelle, die Essen an hilfsbedürftige Menschen abgibt. Das Gericht hat damit nun das Urteil des Landgerichts bestätigt und dem Verein untersagt, den Namen "Hilfswerk & Tafel Nürnberg" zu führen.
Wortmarke "Tafel" geschützt
Die "Nürnberger Tafel" sei deutlich früher in das Vereinsregister eingetragen gewesen als der Verein "Hilfswerk & Tafel Nürnberg", argumentierte der Anwalt der Nürnberger Tafel. Außerdem sei die Wortmarke "Tafel" vom Bundesverband Deutsche Tafel e.V. geschützt. Der Verein "Hilfswerk & Tafel Nürnberg" war vom Bundesverband nicht aufgenommen worden.