Kleiderbügel in einem Geschäft. (Symbolbild)
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Ein Bekleidungsgeschäft in Neutraubling darf jetzt auch Ungeimpfte in den Laden lassen. (Symbolbild)

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Nach Urteil: Bekleidungsgeschäft darf auch Ungeimpfte reinlassen

Ungeimpfte dürfen nun doch in einem Bekleidungsgeschäft in Neutraubling im Landkreis Regensburg einkaufen. Ein Gericht hat für dieses Geschäft die 2G-Regel aufgehoben. Auch Kleidung diene dem täglichen Bedarf, so die Begründung.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Ein Neutraublinger Bekleidungsgeschäft darf trotz geltender 2G-Regel auch ungeimpfte Kundinnen und Kunden in den Laden lassen. Das hat das Regensburger Verwaltungsgericht heute entschieden.

Keine 2G-Kontrollen in Bekleidungsgeschäft

Das Gericht gab damit per Eilbeschluss dem Antrag der Besitzerin des Bekleidungsgeschäfts statt. Zuvor waren gegen die Ladenbesitzerin behördliche Maßnahmen eingeleitet worden, weil 2G-Kontrollen ausblieben.

Besitzerin beantragt Klärung vor Gericht

Daraufhin beantragte die Ladenbesitzerin gerichtliche Klärung. Das Gericht entschied, dass die 2G-Regel für ihr Geschäft fortan entfällt: Die Versorgung mit passender Kleidung diene der Deckung eines individuellen Bedarfs, der jederzeit und damit "täglich" eintreten könne, heißt es.

Urteil gilt nur für Geschäft in Neutraubling

Dies sei beispielsweise bei Kindern und Jugendlichen im Wachstum der Fall. Und auch Erwachsene könnten jederzeit auftretenden Bedarf, zum Beispiel an Unterwäsche und warmer Kleidung im Winter, haben. Der Beschluss gilt ausschließlich für das Ladengeschäft in Neutraubling.

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