Der zuvor umgestürzte Maibaum in Fessenheim – jetzt ohne Spitze.
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Der zuvor umgestürzte Maibaum in Fessenheim – jetzt ohne Spitze.

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Nach Maibaum-Unfall in Fessenheim: Diese Vorschriften gelten

Beim Aufstellen ist der Maibaum in Fessenheim umgestürzt. Dabei beschädigte er eine Garage und den Mast einer Telefonleitung. Verletzt wurde niemand. Der Fall zeigt: Wer einen Maibaum aufstellt, sollte sich an ein paar rechtliche Vorgaben halten.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Schwaben am .

Als der Maibaum schon im 45-Grad-Winkel in den Himmel ragt, sind plötzlich laute Rufe zu hören: "Weg! Weg!" Und der mehr als 20 Meter hohe Fichtenstamm kippt einmal quer über die Straße auf eine Garage und beschädigt den Mast einer Telefonleitung. So ist es auf einem Video zu sehen, das seit Sonntag im Nördlinger Ries kursiert.

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Ursache für den Maibaum-Sturz unklar

In Fessenheim, einem Ortsteil von Wechingen (Lkr. Donau-Ries), kann man sich bisher nicht erklären, wie der Unfall passieren konnte, sagt Feuerwehrkommandant Ralf Erdle dem BR. Jedes Jahr stelle die Freiwillige Feuerwehr den Maibaum an derselben Stelle auf - mit Traktor, Drahtseil und Winde. Verletzt wurde bei dem Unglück niemand, die Feuerwehr hatte für ausreichend Abstand der Zuschauer gesorgt.

Für die Sicherheit beim Aufstellen und die Standsicherheit danach ist derjenige zuständig, der einen Maibaum aufstellt. Vielerorts sind das die Gemeinden. Laut der Kommunalen Unfallversicherung Bayern sind dabei einige Dinge zu beachten, die allerdings schon fast auf der Hand liegen: Die Verankerung des Maibaums muss je nach Baum entsprechend groß und stabil sein. Beim Aufstellen des Maibaums, sei es nun mit Muskelkraft oder Maschinen, müssen die Zuschauer einen Sicherheitsabstand einhalten.

Vereine sollten ihre Haftpflichtversicherung überprüfen

Kippt ein Maibaum um – egal ob beim Aufstellen oder danach – greift die Haftpflichtversicherung, die jede Kommune hat. In Fessenheim beläuft sich der Schaden wahrscheinlich auf ein- bis zweitausend Euro, schätzt der Bürgermeister von Wechingen, Klaus Schmidt.

Stellt ein Verein einen eigenen Maibaum auf, sollten die Verantwortlichen vorher die Haftpflichtversicherung des Vereins prüfen, heißt es bei der Versicherungskammer Bayern. Falls ein Maibaum darin nicht eingeschlossen sei, gebe es spezielle Maibaumversicherungen.

Maibäume unterliegen der Verkehrssicherungspflicht

In Fessenheim haben die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr den Maibaum aufgestellt. Da die Kommune Ausrichter war, sind laut der Kommunalen Unfallversicherung Bayern die Helferinnen und Helfer in so einem Fall versichert, sollten sie sich beim Baumaufstellen verletzen.

Manche Maibäume bleiben gleich mehrere Jahre stehen. Dann muss die Standfestigkeit jedes Jahr geprüft werden. Im ersten Jahr reicht dafür ein Schreiner aus, später braucht es dafür Sachverständige. Nach fünf Jahren muss ein Baum ausgetauscht werden, heißt es bei der Versicherungskammer Bayern. Denn Maibäume unterliegen der Verkehrssicherungspflicht. So wie Gemeinden auch für die Standfestigkeit echter Bäume, etwa entlang ihrer Straßen, zuständig sind, gilt das auch für Maibäume.

Umgestürzter Maibaum lockt Besucher zum Fest

In Fessenheim hat man den umgekippten Maibaum am gleichen Tag wieder aufgestellt. Einziger Schönheitsfehler: Bei dem Sturz war die Spitze der Fichte abgebrochen. Nun steht der Maibaum eben ohne Spitze vor dem Gemeindezentrum. Alle seien erleichtert gewesen, dass niemand verletzt wurde, erzählt eine Anwohnerin dem BR. Die Geschichte vom umgestürzten Maibaum habe sich in Windeseile herumgesprochen, sagt die Frau. Deshalb sei bei der Feier am Abend wohl doppelt so viel los gewesen wie sonst.

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