Münzen und Geldscheine liegen auf einem Tisch.
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Die bayerische Landeshauptstadt hat seit März 2020 knapp 2,1 Millionen Euro durch Corona-Bußgelder eingenommen. (Symbolbild)

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München: 2,1 Millionen Euro Einnahmen durch Corona-Bußgelder

München: 2,1 Millionen Euro Einnahmen durch Corona-Bußgelder

Die bayerische Landeshauptstadt hat seit März 2020 knapp 2,1 Millionen Euro durch Corona-Bußgelder eingenommen. Diese Einnahmen sind nicht zweckgebunden. Das bedeutet: die Gelder fließen in die Stadtkasse und dann dorthin, wo es nötig ist.

Nach Informationen des Kreisverwaltungsreferates (KVR) sind seit März 2020 insgesamt 35.265 Anzeigen wegen Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen eingegangen. Das ist die eine Seite der Medaille. Die andere: Dadurch hat die Stadt bislang 2,1 Millionen Euro eingenommen.

Hohe Arbeitsbelastung für das KVR

Durch die vielen Verstöße habe sich das Aufkommen bei der Bußgeldstelle mehr als verdoppelt, so das KVR. Rund die Hälfte des Personals der Bußgeldstelle sei derzeit mit dem Bearbeiten von Corona-Anzeigen beschäftigt. Die Abteilung beschäftige regulär 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um das große Aufkommen zu bewältigen, sei das Team durch interne Umschichtung um weitere 27 Mitarbeiter verstärkt worden.

Polizei schreibt die meisten Anzeigen

Die Bußgeldstelle im Kreisverwaltungsreferat ist für die begangenen Ordnungswidrigkeiten mit Corona-Bezug im gesamten Stadtgebiet zuständig. Der größte Teil der Anzeigen kommt über die Polizei. Bei den Kontrollen sind jedoch auch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KVR im Einsatz, zum Beispiel bei den Gastronomiekontrollen.

Höchste Geldbuße lag bei 10.000 Euro

Laut KVR betrug die höchste Geldbuße, die im Zusammenhang mit Corona-Verstößen bislang im Stadtgebiet verhängt wurde, 10.000 Euro. Ein Gaststättenbetreiber hatte die Schutz- und Hygienevorschriften nicht eingehalten, außerdem wurde in seinem Betrieb eine hohe Anzahl an Gästen festgestellt.

Häufigster Anzeigengrund: Zu viele Menschen treffen sich

Am häufigsten kommen nach Informationen des KVR Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen vor (insgesamt rund 9.000 Anzeigen). Am zweithäufigsten werden Verstöße gegen die Maskenpflicht angezeigt (insgesamt rund 5.700 Fälle).

Seitdem die Schutzmaßnahmen gelockert worden sind, kommt es zu einer Verschiebung der Gründe für eine Anzeige bzw. zu neuen Zuwiderhandlungen, stellt das KVR fest. So sei eine überproportionale Erhöhung bei den Anzeigen wegen Verstoßes gegen Kontaktbeschränkungen augenfällig, aber auch die Zunahme bei den Verstößen gegen die Maskentragepflicht.

Alkoholkonsum und Feiern spielen zunehmend eine Rolle

Alkoholkonsum im öffentlichen Raum komme mit 228 erfassten Anzeigen hinzu, ebenso Verstöße wegen Feierns im öffentlichen Raum mit 442 erfassten Anzeigen oder wegen unerlaubten Grillens mit erfassten 250 Anzeigen.

Das KVR weist außerdem darauf hin, dass noch nicht alle der mehr als 10.000 Anzeigen seit März 2021 statistisch ausgewertet sind.

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