Auch nach der Beschwerde einer 26-Jährigen wird das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Dekan von Memmingen nicht wieder aufgenommen. Das hat der Generalstaatsanwalt in München entschieden. Die Frau hatte dem Geistlichen schwere Vorwürfe gemacht und sich gegen die Einstellung der Ermittlungen gewandt.
Laut Generalstaatsanwalt Ruhland in München habe eine erneute Prüfung des Falles ergeben, dass dem Pfarrer keine Straftat nachzuweisen ist. Damit bestätigte Ruhland die Ergebnisse, zu denen bereits die Staatsanwaltschaft in Memmingen gekommen war.
Kein Hinweis auf sexuellen Missbrauch oder andere Straftaten
Im Sommer waren gegen den ehemaligen Dekan von Memmingen Missbrauchsvorwürfe aufgetaucht. Der Pfarrer soll die heute 26-Jährige als Jugendliche seelisch unter Druck gesetzt und mit ihr, als sie volljährig war, ein jahrelanges, sexuelles Verhältnis gehabt haben, hieß es. Die Staatsanwaltschaft Memmingen nahm die Ermittlungen auf, stellte sie aber zwei Wochen später wieder ein: Es fehlten Hinweise auf mögliche Straftaten, so die Begründung.
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Pfarrer verstößt gegen Zölibat - aber nicht gegen Gesetze
Der Pfarrer selbst hatte eingeräumt, gegen den Zölibat verstoßen zu haben. Das Verhältnis zu der heute 26-Jährigen sei jedoch einvernehmlich gewesen, so der Geistliche.
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