Archivbild: Einige der Angeklagten sitzen kurz vor Beginn des Prozesses gegen die rechtsterroristische Vereinigung "Gruppe S." in einem Saal im Oberlandesgericht Stuttgart-Stammheim.
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Werner S. und weitere Mitglieder der Terrorgruppe "Gruppe S." wurden zu Haftstrafen verurteilt. (Aufnahme kurz vor Prozessbeginn)

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Mehrere Jahre Haft für Terrorgruppen-Rädelsführer aus Bayern

Für mehrere Jahre in Haft muss der aus Bayern stammende Rädelsführer der Terrorgruppe "Gruppe S." Nach über 170 Verhandlungstagen verurteilte ihn das Oberlandesgericht Stuttgart. Auch mehrere weitere Mitglieder der Gruppe erhielten Haftstrafen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Werner S., der Rädelsführer der rechtsextremen Terrorgruppe "Gruppe S.", ist vom Oberlandesgericht Stuttgart zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer sieben Jahren gefordert. Dagegen hatte die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Das Urteil erging fast vier Jahre nach seiner Festnahme.

Nach Überzeugung des Gerichts hat der aus der Nähe von Augsburg stammende Verurteilte die Terrorgruppe gegründet. Nach ihm ist die Gruppe benannt. Zehn weitere Mitglieder und Unterstützer dieser Gruppe wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, teils auf Bewährung. Ein Angeklagter wurde freigesprochen.

Gruppe wollte Bürgerkrieg in Deutschland

Das Stuttgarter Oberlandesgerichts war überzeugt davon, dass die "Gruppe S." Anschläge auf Moscheen geplant hatte und so einen Bürgerkrieg in Deutschland auslösen wollte. Nach rund zweieinhalb Jahren Prozessdauer und mehr als 170 Verhandlungstagen stand für das Gericht fest, dass die Mitglieder der Gruppe eine "Übernahme der Bundesrepublik durch Flüchtlinge" fürchteten und gewaltsam dagegen vorgehen wollten.

Laut Bundesanwaltschaft war das Motiv der Gruppe, dass sie die Übernahme der Bundesrepublik Deutschland durch Flüchtlinge fürchteten und dagegen in den Kampf ziehen wollten. Ihnen wurde vorgeworfen, mit Anschlägen gegen Moscheen einen Bürgerkrieg in Deutschland provozieren zu wollen. Ein Verteidiger dagegen nannte die Gruppe eine "Ansammlung Sprüche klopfender Wichtigtuer".

Angeklagter aus Bayern stirbt während des Prozesses

Mehr als 170 Verhandlungstage vergingen bis zum Urteil. Einer der Angeklagten aus Bayern starb während des Prozesses. Nach Angaben des Oberlandesgerichts brach er auf der Heimfahrt von einer Verhandlung kurz vor seiner Wohnung tot zusammen.

Die Festnahme von Werner S. hatte in Mickhausen mit seinen 1400 Einwohnern Anfang 2020 für große Aufregung gesorgt. Der damals 53-Jährige soll zu dem Zeitpunkt schon zehn Jahre im Ort gewohnt haben, war mit den Mickhausenern aber kaum bekannt. Er war seit Februar 2020 in Untersuchungshaft.

Mit Informationen von dpa.

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